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AIFM: Neuer Anlauf für Steuer-Anpassungsgesetz

Bundesrat in Berlin: Neuer Anlauf für das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
AIFM

Bundesrat beschließt Gesetzesentwurf zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen der AIFM-Richtlinie.

12.11.2013 | 06:45 Uhr

Im Juni hatte der Vermittlungsausschuss des Bundestages das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz gekippt. Nun gibt es einen neuen Anlauf. In seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag hat der Bundestag einstimmig einen Gesetzesentwurf zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen beschlossen. Ziel sei es, insbesondere das Investmentsteuerrecht an das im Juli dieses Jahres in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anzupassen. Mit dem KAGB wird die europäische AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zudem sollen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuergesetz beseitigt werden.

Der von der Länderkammer beschlossene Entwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von drei Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Die Frist ist deshalb so kurz, weil das Gesetzgebungsverfahren noch vor Jahresende abgeschlossen sein soll.

Wichtig ist das Steuer-Anpassungsgesetz insbesondere für das sogenannte „Pension Pooling“. Dadurch können international agierende Unternehmen das Altersvorsorgevermögen ausländischer Tochtergesellschaften in Deutschland bündeln. Solange es keine steuerliche Begleitregelung gibt, ist das allerdings nicht möglich.

Der Gesetzesentwurf im pdf-Dokument zum Download

(PD)

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