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Fondsstandort Deutschland in Gefahr?

Frank Dornseifer
Steuern

Entscheidung zum AIFM-Steueranpassungsgesetz vertagt. Verband: „Das kann sich der Fondsstandort Deutschland nicht leisten.“ Bundesregierung beruhigt.

28.06.2013 | 06:45 Uhr

Das AIFM-Steueranpassungsgesetz wird aller Voraussicht nach nicht wie geplant am 22. Juli 2013 gemeinsam mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft treten können. Nachdem der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung ablehnte und der Bundestag zuvor zustimmte, trat gestern der Vermittlungsausschuss auf den Plan. Dort wurde eine Entscheidung jedoch vertagt.

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) hat das mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen und fürchtet schwerwiegende Konsequenzen. Denn für die Vielzahl der mit der AIFM-Richtlinie eingeführten alternativen Investmentfonds fehle nun die Besteuerungsgrundlage. „Das kann sich zum einen der Fondsstandort Deutschland nicht leisten, zum anderen drohen auch Privatanlegern dadurch erhebliche Verluste“, beklagt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI. „Auch die zunächst diskutierte pauschale Besteuerung bestimmter alternativer Investmentfonds hätte fatale Auswirkungen.“ Diese Form der Besteuerung hatte der Bundesrat im März gefordert. Danach sollen pauschal 70 Prozent der jährlichen Wertsteigerung eines Fondsanteils für die Besteuerung angesetzt werden, mindestens aber jährlich sechs Prozent des jüngsten Anteilswerts. „Die Länder sorgen sich um Steuerausfälle“, erläutert Rechtsanwalt Hans Stamm, Partner der Münchner Kanzlei Dechert. „Deshalb soll mit der Pauschalbesteuerung vermieden werden, dass über ausländische Fondsvehikel, die als Kapitalgesellschaft ausgestaltet sind, Erträge thesauriert werden.“ In Zeiten niedrig verzinslicher Kapitalanlagen seien institutionelle Investoren allerdings zwingend auf laufende Ausschüttungen angewiesen. Eine pauschale Bemessungsgrundlage von sechs Prozent verkenne die Lage am Kapitalmarkt, in der Fonds selbst bei vollständiger Ertragsausschüttung teilweise kaum laufende Renditen abwerfen. „Um den Fondsstandort Deutschland nicht weiter zu schwächen, bleibt daher zu hoffen, dass die pauschale Bemessungsgrundlage nicht kommt“, so der Anwalt.

Nach Ansicht des BAI scheint das sogenannte „Pension-Pooling“ – die grenzüberschreitende Zusammenlegung von Systemen zur betrieblichen Altersvorsorge –  der nunmehr alleinige Streitpunkt zwischen Bundestag und Bundesrat zu sein. „Wenn die maßgeblichen Länder im Bundesrat an diesem Thema das Gesetz final scheitern lassen, ist das ein fatales Signal nicht nur für den Fondsstandort Deutschland, sondern auch für die betriebliche Altersvorsorge“, sagt Verbandschef Dornseifer. Entsprechende Fondsstrukturen würden dann zwangsläufig in europäischen Nachbarländern aufgelegt. Sollte es kurzfristig zu keiner Einigung kommen, könne das Gesetz – wenn überhaupt – erst kurz vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden.

Gesetz sollte Fondsstandort Deutschland stärken

Dabei war zu Beginn des Jahres 2013 die Hoffnung noch groß: Die Bundesregierung beschloss das AIFM-Steueranpassungsgesetz und sprach von „attraktiven Rahmenbedingungen für die Verwaltung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen in Deutschland“. Das Gesetz stärke den Fondsstandort Deutschland, denn erstmals würden international wettbewerbsfähige steuerrechtliche Rahmenbedingungen für eine gebündelte Verwaltung betrieblicher Altersvorsorgevermögen multinationaler Konzerne geschaffen. Das „Pension  Pooling“ sei nun auch in Deutschland möglich. Dies mache es für international tätige Unternehmen deutlich attraktiver, das Altersvorsorgevermögen ihrer ausländischen Tochterunternehmen zentral in Deutschland verwalten zu lassen und nicht auf ausländische Standorte ausweichen zu müssen.

Die Bundesregierung bemüht sich derweil um Beruhigung. Die durch die Vertagung der Entscheidung entstehende Rechtsunsicherheit solle durch einen Verwaltungserlass beseitigt werden. „Um bis zur Einigung über die dringend erforderlichen gesetzlichen Regelungen Rechtsicherheit zu gewährleisten, wird das Bundesfinanzministerium mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Verwaltungserlass abstimmen“, heißt es aus dem Ministerium von Wolfgang Schäuble. „Durch diese Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass das geltende Investmentsteuergesetz bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unverändert Anwendung findet.“

(PD)

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