Nach dem Deutschen Aktiengesetz ist eine Aktie a) ein Bruchteil des Grundkapitals, b) der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie geleistet haben und c) ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein) verbrieft.