Der Bundesrat hat heute die Verordnung für die Vermittlung von Immobilienkrediten verabschiedet. Kreditvermittler, die eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung benötigen, können damit bald ihre Sachkundeprüfung ablegen.
Bis wann müssen Berater eine Erlaubnis nach § 34i GewO vorlegen? Einige Fondsplattformen haben bei Beratern für Verwirrung gesorgt. FundResearch versucht aufzuklären.
Seit gut zwei Jahren schwirrt die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch die Medien. Nun ist das Gesetz – gerade mal knapp ein Monat vor seinem Inkrafttreten- verabschiedet worden.