Kapitalgedeckte Vorsorgeformen
für die Alterssicherung brauchen ab ihrer Einführung durch öffentliche oder
private Träger eine umfassende und transparente Begleitung, die deren Vorteile,
aber auch potenzielle Risiken wie zum Beispiel schwankende Renten deutlich
aufzeigt. Zudem sollten umlagefinanzierte und kapitalgedeckte Renten zusammen
ein Gesamtniveau erreichen, bei dem kleinere Schwankungen nicht zu zwingenden
Einschränkungen bei den Rentnern führen. Klare gesetzliche Vorgaben für die
Anbieter kapitalgedeckter Altersvorsorge müssen Arbeitnehmer und Rentner
schützen. Diese drei Voraussetzungen sind Teil eines idealtypischen Szenarios
für regulierte Rentensysteme mit Fonds, das die jüngste Studie des Deutschen
Instituts für Altersvorsorge (DIA) entwirft. Im Auftrag des DIA untersuchte das
Hamburger Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) die
Altersvorsorgesysteme in sechs europäischen Staaten. Besonderer Schwerpunkt
dabei: Welchen Platz nehmen kapitalgedeckte Bausteine in diesen Systemen ein
und wie harmonieren diese mit den umlagefinanzierten Renten?
Aufbauend auf die Erfahrungen der
untersuchten Länder leiteten die Autoren weitere Schlussfolgerungen ab. So fördert
eine konsensorientierte Beteiligung der Sozialpartner und ein historisch weit
zurückreichender kollektiver Lernprozess die Hinwendung zur Kapitaldeckung in
der Altersvorsorge. Kollektive Systeme mindern wiederum Härten für den
Einzelnen. Außerdem machten die Autoren die Beobachtung, dass obligatorische
Teilhabe der gesamten Erwerbsbevölkerung die Altersabsicherung
geringverdienender Arbeitnehmer verbessert. Diese Gruppe verzichtet am ehesten auf
eine zusätzliche finanzielle Belastung für eine ergänzende Vorsorge, ist aber
besonders von Altersarmut bedroht.
Anhand von ausführlichen Steckbriefen
der einzelnen Altersvorsorgesysteme und auf der Grundlage von leitfadengestützten
Interviews mit Experten der untersuchten Länder zeigt die Studie ein Set von
sozio-ökonomischen Kriterien auf, die maßgeblichen Einfluss auf die
Alterssicherung haben. Dazu gehören kulturelle Faktoren wie Erfahrungen mit
Kapitalanlagen und Risikobereitschaft, gesellschaftspolitische wie sozialer
Ausgleich und Umfang bisheriger Veränderungen, aber auch Kennzeichen der
Ausgestaltung der Altersicherung (Freiwilligkeit, Rolle staatlicher Anbieter, Art
und Umfang der Risikoübernahme). Anhand dieser Kriterien vergleichen die
Autoren die Systeme der einzelnen Länder und leiten daraus auch
Veränderungspotentiale ab.
Ein wesentliches Unterscheidungskriterium
sehen die Studienautoren in der Aufteilung zwischen staatlicher solidarischer
Vorsorge, die durch Umlagesysteme gesichert wird, und privatwirtschaftlicher
Versorgung im Wege der Kapitaldeckung. Danach tendieren Deutschland und
Frankreich klar zu einer Priorisierung öffentlicher Altersversorgung. Schweden zeigt
eine stärkere Orientierung hin zu einem Mischmodell, in dem eine verpflichtende
private Vorsorge stärker zum Tragen kommt. Dabei achtet der Staat allerdings
weiterhin durch gesetzliche Flankierung und soziale Ansprüche darauf, dass es
wenig Altersarmut gibt.
Auch die Niederlande setzt
vermehrt auf Formen obligatorischer privatwirtschaftlicher Vorsorge. Dabei
wurde ein radikaler Schritt umgesetzt. Die staatliche Leistung stellt nur noch
einen Minimalanspruch für jeden im Land Wohnenden dar. Die betriebliche
Altersversorgung wurde obligatorisch. In der Folge liegt der Schwerpunkt der Altersleistungen
in diesem Segment.
Die Schweiz stellt eine Art
Hybrid dar. Durch die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Leistungen
ohne Beitragsbemessungsgrenze wird ein starkes soziales Zeichen gesetzt. Das
Schweizer System weist aber auch vermehrt Elemente einer verpflichtenden
privaten Vorsorge auf. Die Regelungen in der betrieblichen Altersversorgung
gereichen aber vor allem den Besserverdienern zum Vorteil.
„Ob Generationenkapital,
Aktienrente, Altersvorsorgedepot oder eine revitalisierte Riester-Rente – die deutsche
Politik beschäftigt sich derzeit mit verschiedenen Formen kapitalgedeckter
Altersvorsorge. Da lohnt es sich, auch mal einen Blick über die Grenzen zu
werfen. Von Schweden oder den Niederlanden ließe sich einiges lernen“, erklärt
DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. (pg)
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