BaFin stellt Insolvenzantrag für d.i.i. Investment

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. April 2024 gegen die d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs-und Zahlungsverbot erlassen (nachfolgend: Moratorium) und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft gestellt.

18.04.2024 | 13:15 Uhr

Das Moratorium ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das Moratorium basiert auf § 42 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Insolvenzantrag auf § 43 KAGB in Verbindung mit § 46b Kreditwesengesetz.

Erläuterung

Die d.i.i. Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über die Erlaubnis verfügt, Investmentvermögen (Fonds) zu verwalten. Aktuell verwaltet sie 16 Alternative Investmentfonds (AIF) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro. Davon sind zwei Publikums-AIF, also Fonds, in die auch Privatanlegerinnen und -anleger investieren können, und 14 Spezial-AIFs. In diese Fonds dürfen nur professionelle und semi-professionelle Anleger investieren. Die 16 AIF der d.i.i. Investment GmbH investieren schwerpunktmäßig in (Wohn-)Immobilien.

Vermögenswerte werden gesichert

Das Moratorium ist notwendig, um die Vermögenswerte der d.i.i. Investment GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Antrag der BaFin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden hat. Grund für den Insolvenzantrag der BaFin ist die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH. Die Alleingesellschafterin der d.i.i. Investment, die Muttergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, hatte bereits am 2. April 2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Muttergesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Fonds gehen auf Verwahrstelle über

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die d.i.i. Investment GmbH Geschäfte für Rechnung ihrer Fonds nur mit Einwilligung der Verwahrstelle durchführen. Sie muss zudem den Vertrieb ihrer bestehenden Fonds einstellen und darf keine weiteren Fonds auflegen.

Die BaFin beantwortet Anleger-Fragen

Betroffene Anlegerinnen und Anleger können sich bei Fragen an das Verbrauchertelefon der BaFin unter der Nummer 0800 2 100 500 wenden. (jk)

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