Fondsnamen: Diese Produkte sind von den ESMA-Leitlinien betroffen
Die ESMA will mit ihren neuen Leitlinien zur Namensgebung für ESG-Fonds gegen Greenwashing vorgehen. Die Branche muss nun die Namen ihrer Fonds genau überprüfen.24.10.2024 | 14:30 Uhr von «Matthias von Arnim»
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sorgt mit ihren neuen Leitlinien für Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, für Aufregung in der Finanzbranche. Hintergrund: Die ESMA ist der Ansicht, dass es zu viele Fonds gibt, die schon allein durch ihre Namensgebung "Greenwashing" betreiben. Die neuen Leitlinien zielen deshalb darauf ab, irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit in den Fondsnamen möglichst zu verhindern. Konkret bedeutet dies, dass KVGs künftig strenger prüfen müssen, welche Begriffe sie in ihren Fondsnamen verwenden, um sicherzustellen, dass diese mit den tatsächlichen Investitionspraktiken übereinstimmen.
Erlaubte Begriffe für nachhaltigkeitsbezogene Fonds
Die ESMA hat drei Hauptkategorien von Begriffen definiert, die in Fondsnamen verwendet werden dürfen. Die erste Kategorie sind Transition-, sozial- oder Governance-verwandte Begriffe: Diese beziehen sich auf soziale Verantwortung und Unternehmensführung. Unter Umwelt- oder Impact-verwandte Begriffe fallen Worte wie „Umwelt“ oder „Klima“, die eine ökologische Ausrichtung suggerieren. Last but not least: „Nachhaltigkeit“-verwandte Begriffe umfassen allgemeinere Begriffe wie „nachhaltig“ oder „grün“.
In der Umsetzung bedeutet dies, dass Fonds, die beispielsweise den Begriff „Umwelt“ im Namen tragen, mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens in ökologisch nachhaltige Anlagen investieren müssen. Zudem müssen bestimmte Mindestausschlüsse beachtet werden. So dürfen etwa keine Investitionen in Unternehmen getätigt werden, deren Hauptgeschäftsfeld im Abbau fossiler Brennstoffe liegt.
Herausforderungen bei der Umsetzung der Leitlinien
Die Umsetzung der neuen ESMA-Leitlinien zur Namensgebung von Fonds, die mit Nachhaltigkeit werben, bringt eine Reihe von Herausforderungen für die Finanzbranche mit sich. Diese Herausforderungen betreffen sowohl die Anpassung der Fondsnamen als auch die Einhaltung der neuen Transparenzanforderungen. Eine der größten Herausforderungen ist zum Beispiel die vage Definition dessen, was als „bedeutsam“ nachhaltig gilt. Die Leitlinien lassen viel Raum für Interpretationen, was zu unterschiedlichen Ansätzen bei der Berechnung der Nachhaltigkeitsquote führen kann. Das erschwert die Vergleichbarkeit und Konsistenz zwischen den Fonds und könnte zu Unsicherheiten bei der Einhaltung der Vorschriften führen.
Eine weitere wichtige Aufgabe für die KVGs und die Vertriebe werden Schulungen für Mitarbeiter sein, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die neuen Anforderungen verstehen und korrekt umsetzen können. Der Mangel an geeigneten Schulungsressourcen für den nur kurzen Implementierungszeitraum bis zur Umsetzung der Leitlinien durch die KVGs ist ein Flaschenhals, durch den die gesamte Branche nun hindurchmuss. Teuer und aufwändig werden auch umfassende Anpassungen von Marketingmaterialien sowie rechtliche Überprüfungen für bereits bestehende Fonds.
Mit den strengeren Anforderungen steigt zudem das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen wegen möglicher Irreführung oder Greenwashing. Fondsmanager müssen sicherstellen, dass ihre Marketingstrategien und Fondsbezeichnungen tatsächlich die Anlagestrategien widerspiegeln, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
Dazu kommt ein sehr wesentliches Problem, das einer zügigen Umsetzung der ESMA-Leitlinie im Weg steht: Die ESMA selbst hat für ihre Untersuchung im Vorfeld der Verabschiedung der Leitlinie auf Morningstar-Daten zugegriffen. Die Aufsichtsbehörde veröffentlicht jedoch keine Übersicht zu Fonds, die konkret betroffen sein werden. Die KVGs müssen sich also selbst im Datendschungel zurechtfinden. Auch die BaFin steht blank da. Die im Markt angebotenen ESG-Datenbanken sind für eine laufende Überwachung nicht aktuell genug, nur schwer zugänglich und untereinander kaum vergleichbar. Einer aktuellen Untersuchung der Ratingagentur Scope zufolge unterscheidet sich beispielsweise die Analysetiefe in Bezug auf Kontroversen in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens bei jedem ESG-Datenanbieter. Auch der Einfluss auf die ESG-Unternehmensbewertung könne je nach Sektor sehr unterschiedlich sein, so Scope.
Die Anzahl „nachhaltiger“ Fonds könnte sinken
Die Einführung der neuen ESMA-Regeln könnte die Anzahl der als nachhaltig beworbenen Fonds verringern, da viele bestehende Produkte möglicherweise nicht den neuen Anforderungen genügen. Schätzungen zufolge sind aktuell mehr als 2.400 Fonds betroffen. Und es bleibt wenig Zeit, um auf die Vorgaben der ESMA zu reagieren. In wenigen Wochen gelten die strengen Regeln zunächst für neue Fonds. Ab Mai 2025 sollen sämtliche Produkte die Vorgaben der ESMA-Leitlinie erfüllen.
Fazit: Die KVGs müssen sich in den kommenden Wochen und Monaten auf eine umfassende Überarbeitung ihrer Marketingstrategien einstellen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Ein nicht zu unterschätzendes Problem dabei wird auch die zügige Abstimmung mit der BaFin werden. Auch auf die Finanzaufsicht kommt in den Wochen vor Weihnachten also noch viel Arbeit zu.