Für Vermittler: Checkliste Berufshaftpflichtversicherung

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittlerinnen und Vermittler aktualisiert.

04.09.2024 | 12:15 Uhr

Zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle, benötigen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach §34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach §34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung ( oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung - VSH genannt).


Um kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittlerinnen und Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Schon 2021 hat der AfW eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Die Liste wurde nun erneut mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, aktualisiert. Die Checkliste Version 2.4 berücksichtigt einerseits zusätzliche Tätigkeitsfelder, die als versicherte Risiken in den jeweiligen Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollten, sofern diese vom Vermittler ausgeübt werden . Dazu zählt neben der Vermittlung von Fertighäusern auch die Tätigkeit als Demografieberater sowie die Tätigkeit als Autor, Dozent oder Referent. Andererseits wurde die Checkliste bei der Versicherungssumme ergänzt um die vermehrt in Bedingungswerken vorzufindende zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, das sog. retirement cover. Neben kleineren redaktionellen Anpassungen wurden zudem die Erläuterungen zu den Anzeigepflichten im Schadenfall überarbeitet, um besser zu verdeutlichen, dass es mehrere Auslöser der Obliegenheit gibt.

„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“ so Wirth ergänzend.

Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/ abrufbar.


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