Neue Regeln für Grüne Finanzprodukte: EU einigt sich auf "Ampel"
Die EU hat sich auf einen Kompromiss für die Klassifizierung grüner Finanzprodukte geeinigt. Kohle, Atomkraft und Gas sollen laut Beobachtern faktisch aus der Spitzengruppe nachhaltiger Investments ausgeschlossen bleiben.18.12.2019 | 10:30 Uhr von «Andreas Höß»
Die EU hat sich auf eine Art Ampel für die Klassifizierung Grüner Finanzprodukte geeinigt. Sie soll für Finanzprodukte und am Kapitalmarkt tätige große Firmen gelten und deutlich machen, ob ein Investment wirklich so nachhaltig ist wie es vorgibt. Zur Kennzeichnung wird auf eine Art Ampel zurückgegriffen. Als "grün" sollen demnach nur Produkte gelten, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz leisten, ohne gleichzeitig in anderen Bereichen der Umwelt zu schaden (Do-no-significant-harm-Prinzip). Unter dem grünen Bereich gibt es jedoch statt einem gelben und einem roten Bereich zwei eher gelbe Bereiche, welche die sperrigen Namen "Transition" und "Enabling" tragen. Transition umfasst jene Produkte und Firmen, die nur besser als der Rest in ihrer Branche sind. Unter den Unternehmen können das zum Beispiel Firmen sein, die weniger CO2 als ihre Konkurrenten ausstoßen. Enabling bennent hingegen jene Bereiche, wo klimaschädliche Technologie durch weniger klimaschädliche ersetzt werden.
Einzelne Staaten wollen Kriterien aufweichen
Im Vorfeld der Einigung hatten einzelne Staaten versucht, die Klassifizierung möglichst aufzuweichen. So wollte Deutschland Gas, Polen Kohle und Frankreich Atomkraft zu den nachhaltigen Geldanlagen zählen lassen. Nachdem sich EU-Kommission und EU-Parlament bereits auf einen Vorschlag geeinigt hatten, drohte dieser im Ministerrat abgelehnt zu werden. Das ist nun aber nicht passiert. Der Ministerrat hat den Unterhändlern des EU-Parlaments nur einen leicht abgeänderten Vorschlag vorgelegt, in dem sich nur wenige Wörter leicht unterscheiden. Kohle bleibt auch dort kategorisch aus dem "grünen" Bereich ausgeschlossen.
Gleichwohl können diese Änderungen offenbar noch unterschiedlich interpretiert werden. Sie seien nur symbolisch gewesen und hätten auch den atomkraftfreundlichen Mitgliedstaaten eine Zustimmung erlaubt, erklärt Sven Geigold, der für die Grünen im Europaparlament sitzt. "An der Substanz ändert sich aber nichts, denn die Hürden für Atomkraft in der technischen Analyse der Kommission bleiben weiter so hoch, sodass Atomkraft wohl nie den Weg in ein nachhaltiges Finanzprodukt finden wird.", so Giegold. Pascal Canfin von den Liberalen im EU-Parlament spricht laut Nachrichtenagentur AFP hingegen davon, dass beide Lager "die Sache verschoben" hätten. Er sieht in der Formulierung nach wie vor eine Hintertür, um die Atomkraft doch noch zur nachhaltigen Geldanlage zu machen. Kohle sei hingegen kategorisch ausgeschlossen, bei Gas hänge es vom Einzelfall ab.
Die EU müsse nun alles daran setzen, die Klassifizierung so bald wie möglich einsatzbereit zu machen, fordert Giegold. Dazu wird die EU-Kommission nun genaue Schwellenwerte für die Definition von Nachhaltigkeit ausarbeiten. Diesem Vorschlag müssen Ministerrat und EU-Parlament dann noch zustimmen. Dann komme auch das Verbraucher-Label für nachhaltige Finanzprodukte und die Green Bonds Standards der EU, so Gielgold. Für eine umfassende Taxonomie, die auch umweltschädliche Aktivitäten einordnet, sowie eine soziale Taxonomie, soll die EU-Kommission bis Ende 2021 eine Auswirkungsstudie vorlegen. Spätestens dann wird klar sein, ob die Atomkraft nicht doch unter die nachhaltigen Investments gemogelt wird.