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Anlageberatung

Die nächste DIN Norm für die Finanzberatung

Kaum ist die DIN 77230 für die private Finanzanalyse offiziell verabschiedet worden, wendet sich der Normausschuss der Entwicklung einer neuen DIN Norm im Bereich der Finanzberatung zu: Die „Vermögens- und Risikoanalyse von Privatanlegern“ soll klare Richtlinien schaffen.

01.03.2019 | 10:30 Uhr

Das Zustandekommen und die Veröffentlichung der DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ war ein Kraftakt. Das Deutsche Institut für Normung hat die Norm im Januar veröffentlicht. Anfang Februar folgte die offizielle Vorstellung für die Fachöffentlichkeit auf einer Veranstaltung in Berlin. Die Resonanz war offensichtlich so positiv, dass sich das Gremium rund um das federführende DEFINO-Institut, das die Norm entwickelt hat, dazu ermutigt fühlt, weitere Projekte im Bereich Finanzberatung anzugehen.

Erste Schritte waren bereits Ende des vergangenen Jahres eingeleitet worden. Am 6. Dezember traf sich ein Arbeitsausschuss, um eine DIN-Norm für die „Basis-Finanzanalyse für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und KMUs“ zu entwickeln. Nun bestätigt das DEFINO-Institut, dass sich ab der zweiten Januar-Hälfte 2019 der Arbeitsausschuss, der schon die DIN 77230 erarbeitet hat, wieder zusammenfinden wird, um die DIN SPEC 77223 „Vermögens- und Risikoanalyse für Privatanleger“ zu einer Norm weiterzuentwickeln und sie dabei auf MiFID- und FinVermV-Konformität zu trimmen. Der Ausschuss ist nach Angaben von DEFINO mit Repräsentanten wichtiger Marktteilnehmer aus den Bereichen Bank und Versicherung, aus Vertrieben, Verbänden und Initiativen sowie aus Verbraucherschutz und Wissenschaft besetzt.

Weg mit der alten SPEC

Die neu zu entwickelnde Norm wird eine alte Spezifikation, die DIN SPEC 77223, ablösen. Denn nach der Umsetzung der europäischen „Markets in Financial Instruments Regulation“ (MiFID) und der demnächst erwarteten Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) bedarf die im Jahre 2016 veröffentlichte DIN SPEC 77223, die denselben Titel wie die geplante Norm trägt, der grundlegenden Überarbeitung. Die SPEC- wird dabei auf die Norm-Ebene gehoben. „Dabei wollen wir uns auf die Themen konzentrieren, die von der Gesetzgebung offengelassen wurden und der Klärung und Präzisierung bedürfen, zum Beispiel die Risiko-Profilierung und die Beschreibung von Risikoklassen“, beschreibt Klaus Möller, DEFINO-Vorstand und Obmann des Arbeits-Ausschusses beim DIN, den Auftrag, den sich das Gremiums selbst gestellt hat. „Mit der neuen Norm wollen wir ganz ausdrücklich von den Anlageberatern als verunsichernd wahrgenommene Regelungs-Lücken schließen und so konkrete Hilfestellung leisten.“

Dazu kommt: Wer sich als Berater ans Revers heften kann, genormte DIN-Regeln zu befolgen, hat nicht nur Reputations-Vorteile, sondern zudem auch einen praktischen Nutzen: Durch die Standardisierung und die Protokollierung des Vorgehens nach zertifizierten Standards können Berater im Streitfall vor Gericht anhand eines einheitlichen Regelkatalogs nachweisen, ob und wie sie den Bedarf des jeweiligen Kunden ermittelt haben. Wer sich für eine DIN Norm zertifizieren lässt und sie bei der Beratung anwendet, verringert so Haftungsrisiken. Denn im Gegensatz zu einer SPEC gilt eine DIN vor Gericht als vorweggenommenes Gutachten. Es ist ein dokumentierter Qualitätsnachweis.

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