Die Finanzaufsicht BaFin legt Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 23. Oktober 2024 ein.
25.11.2024 | 11:40 Uhr
Das Gericht hatte die Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen in Bezug auf die klagenden Kreditinstitute aufgehoben.
In seinem Urteil hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt, dass die Kreditinstitute den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht vollumfänglich genügten. Das Gericht hatte jedoch einen verbraucherschutzrelevanten Missstand verneint, da kein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz vorliege. Damit fehle es an den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Eingreifen der BaFin. Die BaFin vertritt hier eine andere Position. „Wir stehen als BaFin auch weiterhin für eine Auslegung der Eingriffsbefugnisse im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes ein und streben in der Berufung eine höherinstanzliche Bestätigung unserer Rechtsposition an“, sagt Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset Management. Die BaFin erwarte sich zudem von einem obergerichtlichen Urteil eine größere Rechtssicherheit für ihre künftige Verwaltungspraxis, so Pötzsch.
Die zivilrechtlichen Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber
den Kreditinstituten sind von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Frankfurt nicht betroffen. Die BaFin empfiehlt Inhaberinnen und
Inhabern älterer Prämiensparverträge daher weiterhin, ihre Verträge zu prüfen
und bestehende Nachzahlungsansprüche bei den Instituten geltend zu machen, bevor
diese verjähren. (pg)
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