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Einheitliche EU-Bankenaufsicht rückt näher

Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main
Bankenaufsicht

Bundesregierung hat Gesetzentwurf über Bankenaufsicht verabschiedet. Parlamentszustimmung steht noch aus.

08.05.2013 | 13:34 Uhr

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf über die einheitliche europäische Bankenaufsicht beschlossen. Die darin enthaltene „Single Supervisory Mechanism (SSM)-Verordnung“ überträgt die Aufsicht von Kreditinstituten an die Europäische Zentralbank (EZB). Mit dem Aufsichtsmechanismus sollen einheitliche Aufsichtsstandards für alle Euro-Mitgliedstaaten geschaffen werden. Wenn das Gesetz endgültig beschlossen werden sollte – Bundestag und Bundesrat müssen noch abstimmen – kann Deutschland im EU-Finanzministerrat der SSM-Verordnung zustimmen.

Die direkte Aufsicht der EZB konzentriert sich auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Ob eine Bank dieses Status erlange, hänge von ihrer Größe, ihrer Bedeutung für die Wirtschaft der EU bzw. eines Mitgliedstaates oder vom Umfang ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit ab, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Grundsätzlich als „bedeutend“ gelten Kreditinstitute, die eine Bilanzsumme von über 30 Milliarden Euro vorweisen oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ihres jeweiligen Mitgliedstaates ausmachen. Unabhängig von diesen Kriterien beaufsichtigt die EZB mindestens die drei bedeutendsten Geldhäuser eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaates. Zudem soll die Zentralbank jede Bank beaufsichtigen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfaszilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragt oder erhält.

Dem Gesetz zufolge beginnen die Aufsichtsaufgaben der EZB ein Jahr nach seinem Inkrafttreten. Dieser Termin könne jedoch verschoben werden, sollte die Notenbank zu diesem Zeitpunkt noch nicht dazu in der Lage sein. Dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus gehören automatisch alle Mitgliedstaaten der Eurozone an. EU-Staaten außerhalb des Währungsraums können freiwillig daran teilnehmen, indem sie mit der EZB eine „enge Zusammenarbeit“ eingehen. Zuvor müssen die Euro-Mitgliedstaaten die SSM-Verordnung aber beschließen. Das Bundesfinanzministerium zeigte sich auf Nachfrage von FundResearch hoffnungsvoll, dass sie in Deutschland bis zum Sommer die Zustimmungen in Bundestag und Bundesrat erhalten werde.

(PD)

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