Ein Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Covid-19-Infektion bedeutet für Angehörige und Betroffene nicht nur einen emotionalen, sondern auch einen organisatorischen Ausnahmezustand. Ein Notfallordner mit wichtigen Vollmachten sorgt für Entlastung aller Beteiligten.
09.04.2021 | 07:30 Uhr
Es herrscht kaum Zweifel, dass die sogenannte dritte Welle der Corona-Pandemie das Land bereits erfasst hat. Experten rechnen in den kommenden Wochen mit einer deutlichen Zunahme an Infektionen. Etwas zeitversetzt wird sich die Lage in den Intensivstationen aller Voraussicht nach noch vor dem Sommer zuspitzen. Im Unterschied zu den ersten beiden Wellen werden Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zufolge diesmal deutlich mehr jüngere Patienten die Krankenhausbetten bevölkern – Menschen, die voll im Leben stehen und berufstätig sind. Gefährdet sind insbesondere Eltern, die noch keine Chance hatten, geimpft zu werden und deren Kinder die besonders ansteckende britische Variante des Virus mit nach Hause bringen.
Gerade diese Bevölkerungsgruppe steht im Fall des Falles vor besonders schwierigen Herausforderungen. Zum einen natürlich emotional. Zum anderen aber auch organisatorisch und finanziell. Wer im Krankenhaus liegt und nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr Entscheidungen fällen kann, ist darauf angewiesen, dass die Angehörigen finanziell und Behörden gegenüber handlungsfähig bleiben. Für die Angehörigen wiederum ist es enorm wichtig, leichten Zugriff auf alle nötigen Unterlagen zu haben. Da ist es hilfreich, wenn Vollmachten vorliegen, mit deren Hilfe sie entscheiden und handeln können. Im Krankenhaus. Gegenüber Behörden. Wenn es ums Geld geht.
Es ist schon ohne Corona eine heikle Aufgabe für Finanzberater, die Sinne ihrer Kunden dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, Verfügungen und Vollmachten auszustellen. Jetzt drängt dieses Thema jedoch besonders. Deshalb ist es aktuell eine gute Gelegenheit, Kunden zu empfehlen, eine sogenannte Notfallmappe mit Vollmachten für alle möglichen Fälle und Situationen anzulegen. TiAM Fundresearch hat eine Übersicht der vier wichtigsten Vollmachten zusammengestellt und erklärt, ob und wie wichtig sie im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion sind…
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass diejenigen, die die Verfügung unterschreiben, im Vorhinein festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Als Notfall gilt die Situation, dass die Unterzeichner keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Liegt keine Patientenverfügung vor, können auch fremde Personen Entscheidungen treffen.
Wichtig zu wissen: Die Behandlung einer Covid-19-Infektion ist normalerweise kein klassischer Anwendungsfall für eine Patientenverfügung. In der Mehrzahl der Fälle bleiben Patienten während einer Beatmung entscheidungsfähig. Ziel der Therapie ist die Erholung der Lunge. Auch wenn der Patient oder die Patientin in ein sogenanntes künstliches Koma versetzt wird, greift hier zunächst nicht die Patientenverfügung. Denn die Patienten müssen in die Beatmung samt Komazustand vorher einwilligen. Ziel der Behandlung ist es, dass die Patienten wieder aufwachen und dann wieder entscheidungsfähig sind. Die Patientenverfügung greift nur bei dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit. Dieser Fall kann allerdings eintreten, wenn die Ärzte feststellen, dass das Behandlungsziel nicht erreicht wird. Kommen die Ärzte zu dem Schluss, dass keine Chance auf Wiedererlangen des Bewusstseins besteht, kommt die Patientenverfügung zum Einsatz. Hier wird festgelegt, ob und in welchem Umfang eine weitere Behandlung erfolgen soll.
Bankvollmacht
Eine Bankvollmacht erlaubt einem Bevollmächtigen uneingeschränkten Zugriff aufs Konto des Unterzeichners. Als Bevollmächtigte werden in der Regel Ehepartner oder volljährige Kinder eingesetzt. Die Bankvollmacht ist gültig, sobald sie bei der Bank eingereicht wird. Sie kann jederzeit widerrufen werden, hat in der Regel aber auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus Bestand.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht lassen sich eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf alle persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, dass die Bevollmächtigten dringende Behördengänge erledigen oder eine häusliche Pflege organisieren können. Wichtig: Die betreffenden Personen unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. Darauf sollten Berater ihre Kunden hinweisen. Tipp: Die Vollmacht sollte vor einem Notar verfasst und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.
Generalvollmacht
Der Begriff Generalvollmacht sagt schon alles über seine Bedeutung aus. Die Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten das Recht, nahezu alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu erledigen. Der Bevollmächtigte regelt alle Vermögensangelegenheiten und vertritt den Vollmachtgeber unter anderem auch bei Verhandlungen mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Geschäftspartnern. Ausgenommen sind hiervon persönliche Rechtsangelegenheiten des Vollmachtgebers wie beispielsweise die Einreichung einer Scheidung. Darüber hinaus gibt es einige weitere Entscheidungen, die explizit in der Vollmacht aufgeführt werden müssen. Berater weisen ihre Kunden im Beratungsgespräch darauf hin.
Wer als Finanzberater für seine Klienten eine Notfall-Mappe entwirft, findet im Internet eine Reihe von Vorlagen. Nachteil: Es gibt nur wenige Sammlungen, die die verschiedenen Arten von Vollmachten kompatibel zusammenfassen. TiAM Fundresearch nennt Beispiele:
Vorsorgemappe des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)
Die Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ mit Formularen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) ist als beschreibbares PDF entworfen und lässt sich so individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abstimmen. Auch bei der Beratung kann die Ratgeberbroschüre unterstützen: Es wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben. Die kostenfreie Vorsorgemappe kann hier heruntergeladen werden.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ)
Das Ministerium informiert auf seinen Internetseiten über Rechte und Pflichten von Betroffenen und bietet darüber hinaus den Download von PDF-Vorlagen an. Mehr Infos gibt es hier...
Hilfreiche Infos und Formularvorlagen auf der Internetseite des Landes Hessen
Das Land Hessen bietet auf seiner Website die Notfallmappe unter dem Namen „Wichtigmappe“ als beschreibbare Download-Datei an. Darin lassen sich eine Reihe von Daten eintragen, die im Ernstfall dann für diejenigen, die handeln müssen, schnell greifbar sind. Zum Beispiel wichtige Rufnummern, Infos zu Rente/Versorgung, Krankenversicherung, Medizinische Daten zum Gesundheitszustand, Notfall-Ausweise, Organspende-Ausweis, Vorsorgevollmacht/Vorsorgeverfügungen, Finanzen, Verbindlichkeiten, Hinweise auf bestehende Verträge, Fahrzeuge, Fahrzeug-/Verkehrsversicherungen, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Mitgliedschaften, Merkblatt für eine Krankenhauseinweisung und eine Checkliste für den Todesfall.
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