Ab dem 2. August müssen Finanzberater die Anlagepräferenzen der Kundschaft beim Thema Nachhaltigkeit in der Anlageberatung abfragen. Hier gibt es die Ratschläge der Verbände AfW und VOTUM.
27.07.2022 | 12:45 Uhr
Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese trat am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in
der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet - haben erweiterte
Informationspflichten. Gemeinsam hatten daher die Verbände AfW und VOTUM vor
dem damaligen Inkrafttreten für die angesprochenen Versicherungs- und
Anlagevermittler praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und
Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt und
zur Verfügung gestellt.
Mit Blick auf die nun zum 2. August 2022 hinzukommenden Pflichten, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abzufragen und das Ergebnis in die Produktempfehlung einfließen zu lassen, wurden die Hinweise und Formulierungsvorschläge nun den neuen Vorgaben entsprechend aktualisiert.
„Mit dieser Überarbeitung tragen wir der ab August geltenden Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen für Versicherungsvermittler Rechnung. Die bisher bestehende Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch ganz außen vor zu lassen, gibt es nicht mehr, insofern war diese bisher auch in unseren Vorlagen noch vorhandene Alternative zu entfernen. Mit unserem Leitfaden bieten wir also weiterhin Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung – verständlich und praxisorientiert“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein.
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Zwar wurden keine Änderungen in der Transparenzverordnung vorgenommen – was für ein in sich konsistentes Regelwerk zum Thema Nachhaltigkeit zwangsläufig hätte passieren müssen, aber durch die neuen Pflichten ab 2. August hielten wir Anpassungen unserer Empfehlungen für notwendig. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, handeln zumindest wir.“
VOTUM und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden. Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Finanzberatern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung fördern. (pg)
Abrufbar sind die Hinweise und Formulierungsvorschläge über diesen DOWNLOADLINK oder auf der Startseite der Homepagedes AfW.
Der Bundesverband
Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische
Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen.
Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen
sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus
über 2.000 Mitgliedsunternehmen.
VOTUM ist
der Branchenverband der unabhängigen Finanz- und
Versicherungsvermittlungsunternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Als solcher
vertritt VOTUM die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen nationaler und
europäischer Gesetzgebungsinitiativen und bietet eine Plattform zur
perspektivischen Bewertung regulatorischer Rahmenbedingungen.
An die VOTUM-Mitgliedsunternehmen sind rund 100.000 unabhängige Versicherungs-
und Finanzanlagenvermittler angebunden. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner
unserer Mitglieder beraten über 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der
Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten
Versicherungsschutzes.
Diesen Beitrag teilen: