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Finanzaufsicht

Aufsicht über 34fler: „Hier muss nachgebessert werden.“

Ab 2021 werden Finanzanlagenvermittler von der BaFin beaufsichtigt. Die Diskussion um das Aufsichtsorgan gehe jedoch am zentralen Problem vorbei, findet Verbraucherschützer Niels Nauhauser.

06.08.2019 | 11:55 Uhr

Niels Nauhauser ist Abteilungsleiter des Fachbereichs Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Gespräch mit FundResearch bezieht Nauhauser Stellung zur Neuordnung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler.

Herr Nauhauser, der Finanzmarkt ist in den vergangenen Jahren neu reguliert worden. Ein weiterer Schritt folgt im Januar 2021 mit der Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermittler von den IHKs zur BaFin. Was ist damit gewonnen?

Niels Nauhauser: Es ist gut und richtig, die derzeitige Struktur der Kontrolle der Finanzanlagenvermittlung zu überdenken. Entscheidend ist, dass die Kontrolle aus der Perspektive der Verbraucher effektiv ist und auf ihrem Interesse beruht. Die gegenwärtige Struktur gewährleistet dies nicht.

Derzeit werden die Finanzanlagenvermittler von den IHKs beaufsichtigt. Warum sollten diese nicht mehr dafür geeignet sein?

Niels Nauhauser: Die Industrie- und Handelskammern sind die Interessensvertretung der Wirtschaft. Die Marktüberwachung muss jedoch unabhängig von Anbieterinteressen erfolgen. Mit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin wird man dem zum Teil gerecht werden.

Sie sagen „zum Teil“. Das klingt so, als ob es aus Ihrer Sicht Zweifel gäbe. Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf an den Plänen der Regierung?

Niels Nauhauser: Die Finanzanlagenvermittlung ist ein dezentral aufgestellter Markt. Deshalb sollte auch die Aufsicht dezentral, gegebenenfalls auch föderal, organisiert sein. Die Bundesländer verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen in der Marktüberwachung, weil das in vielen Bereichen deren hoheitliche Aufgabe ist. Damit die Aufsicht auch ihre volle Wirkung zur Bereinigung des Marktes entfalten kann, ist es zudem unerlässlich, dass die Prüfergebnisse regelmäßig veröffentlich werden. Nur dann können die Verbraucher diese Informationen in ihre Entscheidungen einfließen lassen und sich der Markt entsprechend sortieren.

Ist also die Intransparenz der Prüfergebnisse die entscheidende Schwäche der Handelskammern?

Niels Nauhauser: Neben ihrer Rolle als Interessensvertreter der Wirtschaft ist dies in der Tat eine Schwäche der aktuellen Rechtslage. Die Industrie- und Handelskammern prüfen zwar, aber sie veröffentlichen die Ergebnisse nicht. Hier muss dringend gesetzlich nachgebessert werden.

Auch die BaFin führt ein Beschwerderegister, veröffentlicht dessen Inhalt aber nicht. Was ist also mit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin gewonnen?

Niels Nauhauser: Der Einwand ist berechtigt. Die BaFin führt nicht nur ein Beschwerderegister, sie ergreift im Einzelfall auch Maßnahmen gegen Marktakteure. Umso wichtiger ist es, dass Erkenntnisse und Prüfergebnisse der Marktaufsichtsorgane veröffentlicht werden. Deshalb ist der Gesetzgeber aufgefordert, nachzubessern. Die Diskussion über das Aufsichtsorgan adressiert im Übrigen nicht das zentrale Problem, das Verbrauchern in diesem Markt gemacht wird.

Was ist aus Ihrer Sicht das zentrale Problem?

Niels Nauhauser: Der gesetzliche Rahmen der Finanzanlagenvermittlung stellt nicht sicher, dass Verbraucher bedarfsgerecht zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge beraten werden. Auch hier muss gesetzlich nachgebessert werden.

Das Gesetz schreibt doch ausdrücklich vor, dass Anlegern geeignete Produkte empfohlen werden sollen. Was soll Ihrer Meinung nach da noch nachgebessert werden?

Niels Nauhauser: Die empfohlenen und verkauften Produkte sollen lediglich im Einzelfall „geeignet“ sein. Überteuerte Investmentfonds mit für Verbraucher geringen Renditeaussichten können aber beispielsweise ebenso „geeignet“ sein wie Fonds mit Anlagestrategien, die jeglicher empirischen Grundlage entbehren. Ziel sollte es aber sein, dass sich die Finanzanlagenvermittlung ausschließlich am Bedarf der Verbraucher ausrichtet.

Was schlagen Sie an gesetzgeberischen Maßnahmen vor, damit dieses Ziel erreicht wird?

Niels Nauhauser: Heute wird das Beratungsergebnis durch das Interesse des Vermittlers, Provisionen zu erzielen, maßgeblich bestimmt. Hier ist ein Provisionsverbot ebenso notwendig wie tatsächliche Beratungsqualifikation und effektive Aufsicht.

Herr Nauhauser, vielen Dank für das Gespräch.

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