Kabinettsbeschluss
verschoben
Der Fahrplan schien zunächst klar. Am 19. Februar sollte die Übertragung der
Aufsicht der Finanzanlagenvermittler nach §34f und der Honorarberater nach §34h
GewO auf die BaFin im Kabinett durchgewunken werden. Doch dazu kam es nicht,
denn mittlerweile regt sich auch in den Reihen der Regierungskoalition Widerspruch.
Ein Teil der Unions-Abgeordneten stellt sich gegen einen kurz vor Weihnachten
veröffentlichten Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zum Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über
Finanzanlagenvermittler (FinAnlVÜG). Der Entwurf wurde aus den Reihen
der Opposition vor allem von der FDP kritisiert.
Aufsicht über die Aufsicht
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser äußerte sich im Februar
kritisch im Bundestag zum Referentenentwurf. Der Abgeordnete plädierte in seiner
Rede während einer Plenarsitzung für eine Vielfalt in der
Altersvorsorgeberatung und eine Aufsicht im Sinne des Verbraucherschutzes. Kritiker
des Referentenentwurfes befürchten, dass die deutlich höheren Kosten durch die
BaFin-Aufsicht viele Vermittler zur Aufgabe ihres Geschäfts veranlassen würden.
„Bei einer schrittweisen Übertragung dieser Aufsicht auf die BaFin muss man
tatsächlich die Frage nach dem Mehrwert und der damit verbundenen Bürokratie
sowie der zusätzlichen Kosten stellen", gibt Brodesser zu bedenken. Der
Abgeordnete hat deshalb einen Kompromissvorschlag ins Gespräch gebracht. Dieser
sieht quasi eine Aufsicht über die Aufsicht vor. Konkret sollte die BaFin nach
diesem Vorschlag darauf achten, dass die IHKs und Gewerbeämter die gesetzlichen
Prüfungsvorgaben einhalten. Die Aufsicht über das Tagesgeschäft der Vermittler
und Honorarberater würde aber weiter in den gewohnten Händen bleiben. „Die BaFin
würde den Qualitätsstandard dieser Aufsicht gewährleisten“, erläutert
Brodesser. Der Kompromissvorschlag hätte auch den positiven Nebeneffekt, dass
nicht deutlich höhere personelle und sachliche Ressourcen bei der BaFin
benötigt würden.
Kritik auf breiter Front
Der Bundestagsabgeordnete schlägt mit seinen Ausführungen in dieselbe Kerbe wie
der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der die geplante Übertragung auf
die BaFin von Anfang an kritisiert hat und jetzt den Kompromissvorschlag
unterstützt. Der AfW fordert eine einheitliche Aufsicht der Versicherungs-,
Immobiliendarlehens- und Finanzanlagenvermittler mit gewerberechtlicher
Zulassung unter dem Dach der IHKs. Tatsächlich haben 34f-ler häufig auch andere
Zulassungen wie beispielsweise die Zulassung zur Versicherungsvermittlung nach
§34d GewO. Im schlechtesten Fall könnten sie es dann bei der Aufsicht ihres
Geschäftsbetriebs mit zwei Behörden zu tun haben. Auch der Deutsche Industrie-
und Handelskammertag (DIHK) hatte deutliche Worte gefunden und auf die
jahrelangen Erfahrungen der Industrie- und Handelskammern in den
gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren hingewiesen. „Es ist nicht erkennbar,
weshalb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die
Prüfung der unverändert bleibenden formalen Erlaubnisvoraussetzungen mehr
Fachkompetenz haben sollte als die IHKs. Auch ist nicht ersichtlich, wodurch
eine qualitativ bessere Aufsicht erreicht werden soll“, so der DIHK.
Fazit
Berater müssen sich also weiterhin in Geduld üben. Klar ist momentan nur, dass
der vorgegebene Zeitplan ins Trudeln geraten ist und weitere Gespräche in
Parlament und Regierung geführt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es wohl
in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine einheitliche Position zur
Aufsichtsübertragung auf die BaFin gibt. Daher könnte es so kommen, wie so oft
in der Politik: Gibt es keine Einigung, bleibt alles beim Alten. Vor dem
Hintergrund einer sachlich in keiner Weise argumentativ begründbaren
Aufsichtsübertragung wäre das für Vermittler eine positive Nachricht.
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