Wichtige Basis für Vertrieb an Kunden gelegt: LEADING CITIES INVEST erfüllt MiFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen.
29.07.2022 | 08:03 Uhr
Ab 2. August 2022 gilt die nächste Novelle der
Finanzmarktrichtlinie MiFID II – mit weitreichenden Folgen für den Vertrieb von
Finanzprodukten. Denn dann muss jeder Kunde zu seinen individuellen
Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden und es müssen ihm passgenaue Produkte
empfohlen werden.
Der LEADING CITIES INVEST darf ab 2. August 2022 gemäß der Europäischen
Richtlinie MiFID II weiterhin an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen
vertrieben werden. Grundlage hierfür ist die Klassifizierung als so
genannter »Artikel-8-plus Fonds« (SFDR und MiFID II).
In der Strategie des Offenen Immobilien-Publikumsfonds werden – neben den
bisherigen ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und
»Governance/Unternehmensführung« – künftig zusätzlich mögliche nachteilige
Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte
Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts«, kurz »PAI«)
berücksichtigt.
Der LEADING CITIES INVEST fördert im Rahmen des ökologischen Merkmals (»E aus
ESG«) bereits den Klimaschutz, indem als wichtiges Kriterium bei Ankauf und
Betrieb der Gebäude die Verringerung von CO2-Emissionen des
Immobilien-Portfolios vorangetrieben wird. Die Berücksichtigung des Merkmals
»Governance« (»G aus ESG«) erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte
investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global
Compact anerkennen. Die an der weltweit bedeutendsten Initiative der UNO für
nachhaltige Unternehmensführung angeschlossenen Unternehmen verpflichten sich,
im Rahmen ihrer Tätigkeit diverse Prinzipien verantwortungsvoller
Unternehmensführung aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt
& Klima sowie Korruptionsprävention einzuhalten.
Ergänzend zu den beiden ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und
»Governance/Unternehmensführung« berücksichtigt die Fondsstrategie des LEADING
CITIES INVEST darüber hinaus mögliche nachteilige Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»PAI«). Die
Ermittlung und Messung der PAI im LEADING CITIES INVEST erfolgt anhand der
Nachhaltigkeitsindikatoren »fossile Brennstoffe«, »energieineffiziente
Immobilienassets« sowie »Intensität des Energieverbrauchs«.
Unter dem Nachhaltigkeitsindikator »fossile Brennstoffe« wird das
Engagement in fossile Brennstoffe durch die Investition in Immobilien
verstanden. Als Messgröße wird hierbei quartalsweise der Anteil der
Investitionen in Immobilien herangezogen, die im Zusammenhang mit der
Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen
Brennstoffen stehen. Hierzu zählen Objekte, in denen fossile Brennstoffe
abgebaut, hergestellt, gelagert oder transportiert werden, nicht jedoch Objekte
mit Mietern, deren Unternehmenszweck im Zusammenhang mit den vorgenannten
Tätigkeiten steht.
»Energieineffiziente Immobilienassets« umfassen das
Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz. Hierfür wird
quartalsweise der Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter
Energieeffizienz, die von der Gesellschaft für das Sondervermögen direkt oder
indirekt gehaltenen werden, ermittelt.
Der Nachhaltigkeitsindikator »Intensität des Energieverbrauchs« betrifft
den Energieverbrauch der durch die Gesellschaft im Rahmen des Sondervermögens
verwalteten Objekte, der sich durch die Erfassung der Verbrauchsdaten ergibt.
Dieser wird auf die Energiebezugsfläche abgestellt.
Auch bei der im Rahmen des Objektankaufs durchzuführenden ESG-Due-Diligence
werden mögliche »Principal Adverse Impacts« hinsichtlich der vorgenannten
Nachhaltigkeitsindikatoren identifiziert. Individuelle Maßnahmen zur
Beschränkung oder Verminderung der jeweiligen negativen Auswirkung werden im
Einzelfall getroffen. Dies können zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz einer (Bestands-) Immobilie durch entsprechende
Sanierungsmaßnahmen sein. Auch die Bestandsobjekte im Fonds werden während der
gesamten Haltedauer hinsichtlich wesentlich negativer Auswirkungen auf die
vorgenannten Nachhaltigkeitsindikatoren hin überprüft. Die zu ergreifenden
Maßnahmen können von der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen bis hin zu einem
Verkaufsprozess reichen.
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie im neuen Verkaufsprospekt sowie auf der Website des LEADING CITIES INVEST.
Neuer Verkaufsprospekt und neues KID ab 1. August 2022
Aufgrund der beschriebenen Berücksichtigung »möglicher nachteiliger
Nachhaltigkeitsauswirkungen« (»Principal Adverse Impacts«) gelten ab dem
1. August 2022 der neue Verkaufsprospekt (115/08.2022) und die neuen Wesentlichen Anlegerinformationen (125/08.2022). Bitte verwenden Sie für Ihre Beratung ausschließliche diese Versionen und vernichten Altbestände.
Die neuen Pflichtpublikationen für Ihre Beratung können Sie wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Dokumente erfolgt ab Mitte August.
Hinweis: Diese Information stellt weder eine Anlage-, Steuer- oder
Rechtsberatung noch ein Angebot für den Erwerb eines Fondsanteils dar.
Bei dieser Information handelt es sich ausschließlich um eine
unverbindliche Information zu Marketingzwecken. Die in dieser
Information enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf
sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr
übernehmen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen
Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen
sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht
keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von
LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der aktuelle Jahres-
und Halbjahresbericht, der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen
sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) in
ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Diese Unterlagen sind
kostenlos in deutscher Sprache bei der KanAm Grund
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312
Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG &
Co.) KGaA in Hamburg sowie in elektronischer Form auf der Website
erhältlich. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und die wesentlichen
Anlegerinformationen, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung
treffen. Auf der Website erhalten Sie zudem eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache
als Download. Im Fall des grenzüberschreitenden Vertriebs kann die
Kapitalverwaltungsgesellschaft beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2988)
finden Sie auf der Website. Bei der Entscheidung, in den Fonds zu
investieren, sollten alle Eigenschaften und Ziele des Fonds gemäß des
Verkaufsprospekts berücksichtigt werden.
Diesen Beitrag teilen: