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Urteil gegen UniImmo: Wohnen ZBI im Februar

ZBI ist Teil von Union Investment
Immobilienfonds

Bei der heute verhandelten Klage der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gegen den Immobilienmanager ZBI soll am 21. Februar ein Urteil gesprochen werden.

24.01.2025 | 16:33 Uhr

Laut einem Bericht des Handelsblatt hat am heutigen Freitag das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg  gegen die ZBI verhandelt. In der Klage geht es um die zu geringe Risikoeinschätzung des Fonds. Der Fonds musste im vergangenen Jahr aufgrund der gesunkenen Immobilienpreise massiv abwerten. Zu einem Urteil kam es laut dem Handelsblatt am heutigen Freitag nicht. Die Urteilsverkündung hat das Gericht laut dem Bericht für den 21. Februar angesetzt. 

Hintergrund der Klage: Die Abwertung des Fonds im Juni 2024 von knapp 17 Prozent war ein Schock für Anleger. Zumal Offene Immobilienfonds von allen Anbietern im Grunde als risikoloses „Witwen- und Waisenpapier vertrieben werden. Daher wiesen die Fonds meist nur den Risikoindikator von 2 auf. Der niedrige Indikator signalisiert kaum Risiken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg hätte bei diesem – wie bei vielen anderen offenen Immobilienfonds – grundsätzlich ein Risikoindikator von 6 angegeben werden müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat deshalb Klage gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht.

Näheres zur Abwertung des Fonds finden Sie hier. 

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