Die umfassenden Änderungen im Indexregelwerk wurden beschlossen, um die
Qualität der DAX-Indizes zu erhöhen und diese an internationale
Standards anzugleichen. Die Änderungen im Indexregelwerk basieren auf
den Ergebnissen der am 4. November beendeten Marktkonsultation.
Die wesentlichen Ergebnisse zur Änderung des Indexregelwerkes sind:
- Ab
September 2021 wird der Leitindex DAX um zehn Werte auf insgesamt 40
Werte erweitert. Damit wird er die größten börsennotierten Unternehmen
in Deutschland noch umfassender abbilden. Im Gegenzug verkleinert sich
der MDAX-Index auf 50 statt bisher 60 Werte.
- Ab
Dezember 2020 müssen alle künftigen DAX-Kandidaten vor Aufnahme ein
positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen.
- Ab
März 2021 wird es Bestandteil der Indexmethodologie, dass zukünftig
alle Unternehmen in den DAX-Auswahlindizes testierte Geschäftsberichte
und vierteljährlich Quartalsmitteilungen veröffentlichen müssen. Nach
einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß gegen diese Anforderungen
unmittelbar zum Indexausschluss.
- Infolge
dessen entfällt für alle Unternehmen in den DAX-Auswahlindizes die
Pflicht zur Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die Notierung im Regulierten Markt ist künftig ausreichend. Diese neue
Regel wird eingeführt, um dem Indexanbieter zu ermöglichen, im Falle
einer Regelverletzung unabhängig und schneller reagieren zu können.
- Zusätzlich
müssen ab März 2021 alle Neuzugänge zur DAX-Familie den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich eines
Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat entsprechen. Für bestehende
Mitglieder gilt eine Übergangsfrist, um Kontinuität in der DAX-Familie
zu bewahren; sie müssen die Vorgabe ab September 2022 erfüllen.
- Ab
2021 gibt es bei den DAX-Indizes zweimal im Jahr eine planmäßige
Hauptüberprüfung (März und September). Zurzeit gibt es eine derartige
Überprüfung nur im September.
- Um
die Regeln zu vereinfachen, ohne jedoch auf Investierbarkeit zu
verzichten, werden ab der Überprüfung im September 2021 Indexmitglieder
nur noch nach Marktkapitalisierung bestimmt. Der Börsenumsatz wird bei
der Rangliste nicht mehr berücksichtigt; stattdessen müssen
Indexmitglieder eine Mindestliquidität aufweisen.
Rüstungsproduzenten werden nicht ausgeschlossen
Nicht
übernommen wird der Vorschlag zum Ausschluss von Unternehmen mit
Beteiligung an kontroversen Waffen. Stephan Flägel: „Wir haben ein sehr
heterogenes Meinungsbild zu den Themen Nachhaltigkeit und ESG außerhalb
der Vorschläge, die wir zur Governance gemacht haben, bekommen. Es wird
von vielen Seiten die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob diese
Kriterien bei der Auswahl der DAX-Mitglieder eine Rolle spielen sollten.
Deshalb werden wir den Austausch mit den Marktteilnehmern fortführen. Nachhaltiges Investieren ist und bleibt einer der wichtigsten Trends an
den Finanzmärkten und wird das Investitionsverhalten in den kommenden
Jahren grundlegend verändern. Das Thema ESG hat für Qontigo sehr hohe
Priorität. Im März haben wir bereits den DAX 50 ESG Index gestartet und
wir verfügen seit Längerem über eine breite Palette an ESG-Indizes, die
wir auch künftig weiter ausbauen werden.“
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