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Indizes

Die neuen DAX-Regeln sind da

Heute wurden die überarbeiteten Regeln für die DAX-Auswahlindizes (DAX, MDAX, SDAX und TecDAX) vorgestellt. Diese werden nunmehr sukzessive eingeführt.

24.11.2020 | 12:56 Uhr von «Jörn Kränicke»

Die umfassenden Änderungen im Indexregelwerk wurden beschlossen, um die Qualität der DAX-Indizes zu erhöhen und diese an internationale Standards anzugleichen. Die Änderungen im Indexregelwerk basieren auf den Ergebnissen der am 4. November beendeten Marktkonsultation.

Die wesentlichen Ergebnisse zur Änderung des Indexregelwerkes sind:

  • Ab September 2021 wird der Leitindex DAX um zehn Werte auf insgesamt 40 Werte erweitert. Damit wird er die größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland noch umfassender abbilden. Im Gegenzug verkleinert sich der MDAX-Index auf 50 statt bisher 60 Werte.
  • Ab Dezember 2020 müssen alle künftigen DAX-Kandidaten vor Aufnahme ein positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen.
  • Ab März 2021 wird es Bestandteil der Indexmethodologie, dass zukünftig alle Unternehmen in den DAX-Auswahlindizes testierte Geschäftsberichte und vierteljährlich Quartalsmitteilungen veröffentlichen müssen. Nach einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß gegen diese Anforderungen unmittelbar zum Indexausschluss.
  • Infolge dessen entfällt für alle Unternehmen in den DAX-Auswahlindizes die Pflicht zur Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Notierung im Regulierten Markt ist künftig ausreichend. Diese neue Regel wird eingeführt, um dem Indexanbieter zu ermöglichen, im Falle einer Regelverletzung unabhängig und schneller reagieren zu können.
  • Zusätzlich müssen ab März 2021 alle Neuzugänge zur DAX-Familie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat entsprechen. Für bestehende Mitglieder gilt eine Übergangsfrist, um Kontinuität in der DAX-Familie zu bewahren; sie müssen die Vorgabe ab September 2022 erfüllen.
  • Ab 2021 gibt es bei den DAX-Indizes zweimal im Jahr eine planmäßige Hauptüberprüfung (März und September). Zurzeit gibt es eine derartige Überprüfung nur im September.
  • Um die Regeln zu vereinfachen, ohne jedoch auf Investierbarkeit zu verzichten, werden ab der Überprüfung im September 2021 Indexmitglieder nur noch nach Marktkapitalisierung bestimmt. Der Börsenumsatz wird bei der Rangliste nicht mehr berücksichtigt; stattdessen müssen Indexmitglieder eine Mindestliquidität aufweisen.

Rüstungsproduzenten werden nicht ausgeschlossen

Nicht übernommen wird der Vorschlag zum Ausschluss von Unternehmen mit Beteiligung an kontroversen Waffen. Stephan Flägel: „Wir haben ein sehr heterogenes Meinungsbild zu den Themen Nachhaltigkeit und ESG außerhalb der Vorschläge, die wir zur Governance gemacht haben, bekommen. Es wird von vielen Seiten die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob diese Kriterien bei der Auswahl der DAX-Mitglieder eine Rolle spielen sollten. Deshalb werden wir den Austausch mit den Marktteilnehmern fortführen. Nachhaltiges Investieren ist und bleibt einer der wichtigsten Trends an den Finanzmärkten und wird das Investitionsverhalten in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Das Thema ESG hat für Qontigo sehr hohe Priorität. Im März haben wir bereits den DAX 50 ESG Index gestartet und wir verfügen seit Längerem über eine breite Palette an ESG-Indizes, die wir auch künftig weiter ausbauen werden.“

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