Der Bitcoin-Preis verharrt weiter auf der Stelle. Vor Ablauf des Jahres sollten Kryptoinvestoren auf die steuerlichen Auswirkungen ihrer Transaktionen achten und diese optimieren.
16.12.2021 | 07:15 Uhr von «Gerd Weger »
Die Konsolidierung nach dem Kursrutsch beim Bitcoin setzte sich in der vergangenen Woche fort. Der Preis schwankte dabei um die Marke von 50 000 Dollar. Trotz mehrerer Ansätze war bisher jeder Aufwärtstrend nur von kurzer Dauer. Nachdem die Aktienmärkte aber Verunsicherungen wegen eines möglichen Zahlungsausfalls des weltweit am höchsten verschuldeten chinesischen Immobilienkonzerns Evergrande und einem möglichen Zinsanstieg im nächsten Jahr zunächst abgeschüttelt haben, könnte sich auch der Bitcoin und mit ihm der gesamte Kryptomarkt wieder erholen.
Im Aktien- und Derivatebereich führen die Banken für die deutschen Kunden automatisch die Abgeltungsteuer ab. Das gilt übrigens auch für Kryptoderivate wie Bitcoin-Zertifikate. Anleger müssen hier nur in wenigen Fällen aktiv werden, zum Beispiel wenn Verluste auf einem Konto mit Gewinnen auf einem anderen Konto verrechnet werden können. Ein Rücktrag eines Jahresverlustes und Verrechnung mit etwaigen Gewinnen des Vorjahres ist nicht möglich. Bleibt ein Gesamtverlust, so ist nur ein Vortrag auf die Folgejahre möglich.
Anders im Bereich der Kryptowährungen. Hier können Verluste eines Kalenderjahres durch Rücktrag noch mit Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden. Bleiben dann noch Verluste übrig, werden diese auf die Folgejahre vorgetragen. Deswegen sollten Verluste auf jeden Fall beim Finanzamt angezeigt werden.
Grundsätzlich muss der Anleger Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen selbstständig beim Finanzamt melden. Diese werden als private Veräußerungsgeschäfte und somit sonstige Einkünfte nach § 22 EStG mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Der Verkauf von Kryptowährungen mehr als ein Jahr nach dem Kauf ist komplett steuerfrei. Vorsicht geboten ist allerdings, wenn mit den Kryptowährungen zusätzliche Einkünfte zum Beispiel durch Staking oder Lending erzielt werden. Dann erhöht sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre, wie auch bei Immobilien. Von daher sollten Kryptoanleger jetzt prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
So kamen die Kurse in den vergangenen Wochen teils sehr deutlich zurück. Haben sich hier Verluste ergeben, könnte es sinnvoll sein, diese zur Verrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen in diesem Jahr zu verkaufen.
Generell sollten alle Positionen darauf geprüft werden, ob Verluste realisiert und verrechnet werden können. Will man die Positionen weiter halten, kann man diese dann auch wieder zurückkaufen, wenngleich das nicht am selben Tag erfolgen sollte. Man kann diese Realisierungen und Rückkäufe auch sukzessive tätigen. Selbst wenn man vor dem kompletten Verkauf bereits Rückkäufe tätigt, ist das unschädlich. Wegen des FiFo-Prinzips (First in, First out) werden immer die zuerst gekauften Positionen steuerlich dann als zuerst verkauft eingestuft.
Diese Transaktionen können 24/7 erfolgen, denn an den Kryptomärkten wird rund um die Uhr - an allen Tagen inklusive der Weihnachtsfeiertage und Silvester sowie Neujahr - gehandelt.
Dieser Artikel erschien zuerst am 15.12.2021 auf boerse-online.de
Diesen Beitrag teilen: