Metzler: Die neue US-Notenbankchefin Yellen im Fokus

Erster Auftritt der US-Währungshüterin. Yellen vor schwieriger Aufgabe. Wichtige Konjunkturdaten aus der Eurozone.

07.02.2014 | 15:12 Uhr

Die neue US-Notenbankpräsidentin Janet Yellen wird am Dienstag zum ersten Mal in ihrer neuen Rolle als US-Notenbankpräsidentin auftreten und vor dem US-Repräsentantenhaus eine Rede zur Geldpolitik halten. Grundsätzlich dürfte Janet Yellen die Geldpolitik ihres Vorgängers Ben Bernanke fortsetzen, da beide oft als „Zwillinge im Geiste“ beschrieben werden. Dementsprechend dürfte sie auch an der gegenwärtigen Politik der Reduktion des Wertpapierkaufprogramms um 10 Mrd. USD pro Sitzung festhalten. Eine große Baustelle ist jedoch die Forward Guidance, die zuletzt eher für Verwirrung als für Klarheit sorgte. In dieser Woche wurde vermehrt darüber spekuliert, dass Janet Yellen die kritische Schwelle für die Arbeitslosenquote von derzeit 6,5 % deutlich senken könnte, bei der die erste Leitzinserhöhung erfolgt.

Daneben werden in den USA noch die Einzelhandelsumsätze (Donnerstag) sowie die Industrieproduktion (Freitag) veröffentlicht. Insbesondere die Einzelhandelsumsätze könnten die Erwartungen der Finanzmarktteilnehmer enttäuschen, da viele Einzelhandelsunternehmen in der aktuellen Berichtssaison von einem schwierigen Jahresauftakt sprechen. Aber auch bei der Industrieproduktion besteht ein witterungsbedingtes Enttäuschungspotenzial.

Wichtige Konjunkturdaten aus der Eurozone

EZB-Präsident Draghi betonte gestern in der Pressekonferenz, dass die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (Freitag) im vierten Quartal ein wichtiger von mehreren Einflussfaktoren für die Zinsentscheidung im März sein wird. Die zuletzt enttäuschenden Einzelhandelsumsätze aus der Eurozone signalisieren ein Risiko, dass das Wirtschaftswachstum im vierten Quartal unterhalb der Erwartungen der Finanzmarktteilnehmer gelegen haben könnte. Wobei dagegen die Industrieproduktion in Frankreich (Montag) und in Italien (Montag) im Dezember einen Anstieg verzeichnet haben dürften, wie durch die Einkaufsmanagerindizes signalisiert wird.

Bundesverfassungsgericht leitet Entscheidung über OMT an EUGH weiter

Das Bundesverfassungsgericht hält das Staatsanleihekaufprogramm (OMT) für nicht vereinbar mit der gegenwärtigen Rechtslage in Europa an und sieht es als einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung. Doch das Bundesverfassungsgericht hat keine Weisungsbefugnis gegenüber der EZB, die nur der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) unterliegt. Vor diesem Hintergrund ist es nur eine logische Konsequenz, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall an das EUGH weitergeleitet hat. Im Vorfeld war darüber kräftig spekuliert worden, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall wohl nicht weiterleiten werde, da es einem Machtverlust gleichkommen würde. Die Weiterleitung des Falls an das EUGH bedeutet zweifelslos eine Stärkung der europäischen Institutionen. Darüber hinaus sprechen vergangene Entscheidungen des EUGH dafür, dass es OMT wohl nicht ablehnen dürfte.  

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