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MiFID II

MiFID II: Wo es bei der Umsetzung hapert

Die BaFin hat eine Marktuntersuchung durchgeführt, um herauszufinden, wie MiFID II in der Praxis umgesetzt wird. Das Ergebnis: Ein Kostenvergleich ist schwierig, und bei Telefonmitschnitten wird die Pause-Taste zu oft genutzt.

26.02.2019 | 10:30 Uhr

Wie fühlt sich MiFID II im echten Leben an? Das wollte die BaFin wissen und befragte dazu die betroffenen Unternehmen, wie sie das Regelwerk in der Praxis umsetzen. Unter anderem ging es um die Themen Product Governance , die MiFID-II-Bestimmungen zur Aufzeichnungspflicht (Taping), die Geeignetheitserklärung und die Kostentransparenz. Die Ergebnisse fielen recht unterschiedlich aus. Befriedigend war die Umsetzung der Product Governance-Pflichten. Hier können sich die überwiegende Zahl der Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistungsinstitute bei der Umsetzung an zwei klaren Standards orientieren: zum einen das „Rundschreiben 05/2018 (WA) – Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten“ (MaComp) der BaFin, und zum anderen der Mindeststandard von Deutscher Kreditwirtschaft (DK), Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) und Deutschem Derivate Verband (DDV) zur Zielmarktbestimmung für Wertpapiere. Durch diesen Standard werden der Prozess der Zielmarktbestimmung durch Hersteller und die Konkretisierung des Zielmarktes durch die Vertriebsunternehmen vereinfacht. Diese Vereinfachung stieß bei den befragten Finanzinstituten auf Gegenliebe.

Doch bei der Umsetzung der Telefonaufzeichnungspflichten und der Kostentransparenz gibt es dem Bericht der BaFin zufolge in der Praxis erheblichen Verbesserungsbedarf.

Taping: Wenn der Pausen-Knopf regiert

Taping, die Aufzeichnung von Beratungsgesprächen, ist in der Praxis offensichtlich ein schwieriges Thema. Zwar ist es den befragten Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken der BaFin zufolge gelungen, die Anforderungen technisch umzusetzen. Und die Unternehmen kommen ihren Aufzeichnungspflichten auch generell nach. Doch in der Untersuchung fiel der BaFin auf, dass fast die Hälfte der befragten Institute eine Unterbrechungsfunktion in Form eines Pausen-Knopfs eingerichtet hat, um Gesprächsteile von der Aufzeichnung auszunehmen. Zudem beschränkten sich Aufzeichnungen vereinzelt auf unzureichende nachträgliche Gesprächszusammenfassungen. Die eigentlichen Gespräche waren dagegen gar nicht auf Band aufgezeichnet. Was die BaFin zudem stutzig macht: Keiner der Kunden hatte bei den im Untersuchungszeitraum insgesamt erstellten 11.505 Tapes der Aufzeichnung widersprochen.

Kostenvergleich: Wenn Äpfel und Birnen auf derselben Waage liegen

Unternehmen haben grundsätzlich kein Interesse an transparenten Kostenstrukturen. Das ist nicht nur im Finanzbereich so. Doch hier sind die Möglichkeiten besonders gut, Vergleiche zu erschweren. Und so verwundert es nicht, dass die BaFin auf Nachfrage feststellen muss, dass die Finanzdienstleistungsinstitute keine großen Anstrengungen unternommen haben, um für Aufbau, Struktur und Berechnungsmethode der Kosteninformation eine einheitliche Marktpraxis zu entwickeln. „Die Informationen sind daher für Kunden nur schwer vergleichbar“, schreibt die BaFin in ihrer Analyse in aktuellen BaFin -Journal. Problematisch ist zudem, dass in der Stichprobenauswertung einige unvollständige und rechnerisch falsche Kostenausweise auffielen. Auch fehlten einige gesetzlich vorgeschriebene Kostenkomponenten. Immerhin informieren die Institute mittlerweile freiwillig in einem Detailgrad über Kosten, der eigentlich erst auf Kundennachfrage erforderlich wäre, stellt die BaFin fest.

Fazit: Wie so oft, legt die Praxis schonungslos die Spielräume offen, die Gesetzestexte den Unternehmen bei der Umsetzung lassen. Insider unken schon jetzt, MiFID III liege in der Luft.

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