Der Ansatz des GLS Alternative Investments –
Mikrofinanzfonds ist es, jedem Menschen, unabhängig von seinem Lebensort, den
Zugang zu gängigen Bankdienstleistungen zu ermöglichen. Hierfür finanziert der
Fonds Mikrofinanzinstitute (MFI) in Südosteuropa, Lateinamerika, Asien und
Afrika.
Besonderheiten
- Eigener Anlagebeirat (legt Positiv- sowie Ausschlusskriterien fest; überwacht deren Einhaltung)
- jährlicher Investitionsbericht schafft Transparenz bezüglich der Investitionen
- umfangreiche Kontrollen zum Sättigungsgrad der Kreditversorgung vor Ort
- Arbeitsweisen, Kreditbedingungen, Management, wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit der Mikrofinanzinstitute werden geprüft
Sorgfältige Prüfung
An die Stelle starrer, mechanischer
Bewertungssysteme stellen wir menschliche Einzelfallentscheidungen.
Dieser Grundsatz ist in den Werten der GLS Bank verwurzelt und wird
bewusst gelebt.
Das GLS Nachhaltigkeitsverständnis haben wir in unseren Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen festgehalten. Sie sind Entscheidungsgrundlage für unser gesamtes Investitions-, Anlage- und Kreditgeschäft.
Warum in Mikrofinanz investieren?
Mikrofinanz ist für uns die Bereitstellung
von Finanzdienstleistungen für Menschen, die sonst keinen Zugang zu
klassischen Bankdienstleistungen haben und nicht nur beschränkt auf
Mikrokredite an Kleinstkreditnehmer*innen. Für uns gehören dazu
finanzielle Basisdienstleistungen wie Kredite, Sparmöglichkeiten,
Finanztransaktionen und Versicherungen.
Dieser Vorstellung von Mikrofinanz wollen
wir mit dem GLS Alternative Investments - Mikrofinanzfonds Rechnung
tragen. Treibende Kraft zur Umsetzung unseres Verständnisses von
finanzieller Inklusion ist unser Bekenntnis zum Ursprung der
Gesellschaftsform der GLS Bank als eingetragene Genossenschaft.
Schließlich leisten die ersten Volksbanken und Raiffeisenbanken vor mehr
als 150 Jahren einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Inklusion
von kleinen Handwerker*innen und Kaufleuten sowie der ländlichen
Bevölkerung im Deutschen Bund.
Durch die Investition in den Mikrofinanzfonds leisten Sie einen Beitrag zur finanziellen Inklusion vieler Menschen weltweit.
Neben der sozialen Rendite kann eine Investition in den Fonds eine
positive monetäre Rendite erzielen. Jedoch ist auch bei Investitionen in
den Mikrofinanzbereich der Zusammenhang zwischen Risiko und Rendite zu
beachten.
Die Korrelation dieser Anlagen zu klassischen Kapitalmarkt-Angeboten ist grundsätzlich als gering anzusehen.
Finanzielle Inklusion – Wie wirkt sie?
Kreditnehmer*innen in Entwicklungsländern
benötigen Finanzdienstleistungen nicht nur zur Finanzierung von
unternehmerischer Tätigkeit. Sie dienen auch
- der Verbesserung der Wohnungssituation,
- der Finanzierung von sozialen Verpflichtungen,
- der Finanzierung der Aus-/Weiterbildung der Kinder,
- der Finanzierung landwirtschaftlicher Güter (Eigennutzung und Verkauf),
- der Refinanzierung aufgenommener Notkredite aus informellen Quellen (Ablösung der horrenden Zinsaufwände).
Das durchschnittliche Einkommen von
Kleinstkreditnehmer*innen steigt nicht unbedingt durch die Vergabe von
Mikrokrediten. Aber sie können ihre Lebensumstände deutlich verbessern.
Die Kredite sind teilweise zweckgebunden und werden eingesetzt, um z.B.
Sanitäranlagen auszubauen, ein Dach zu reparieren oder für die
Ausbildung der Kinder und die eigene Weiterbildung. Sie ebnen den Weg in
die Selbstständigkeit oder ermöglichen die Aufnahme einer formellen
Arbeit. Mittel- bis langfristig hat die Aus- und Weiterbildung der
nächsten Generation wahrscheinlich den deutlichsten armutsreduzierenden
Erfolg.
Außerdem können sich Kreditnehmer*innen
über das Subsistenzniveau, also über die reine Sicherung des
Lebensunterhalts hinaus, ein Kapitalpolster schaffen. Nicht sofort
gebrauchtes Geld kann ggfs. als Sparanlage bei Mikrofinanzinstituten
sicher verwahrt werden.
Investitionsprozess
- Kriterien für Mikrofinanz
Positiv bewertet werden Mikrofinanzangebote, die an den Bedürfnissen
der Menschen vor Ort ausgerichtet sind. Auf Basis der Studie
„Mikrofinanz in Entwicklungsländern“ hat die GLS Investments
Anlagerichtlinien formuliert, die im Kooperationsvertrag mit dem
Fondsmanagement festgehalten sind.
Prüfende: GLS Investments und Anlagebeirat
- Prüfung der Mikrofinanzinstitute
Jedes Mikrofinanzinstitut (MFI) durchläuft einen umfangreichen
ökonomischen sowie sozial-ökologischen Prüfprozess. So bewertet das
Fondsmanagement u.a. das Geschäftsmodell, die Risikotragfähigkeit und
die soziale Mission des MFI. Zudem prüft es das MFI auf seine Integrität
und Identität. Strenge Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Korruption müssen etabliert sein.
Prüfende: Fondsmanagement (FS Impact Finance)
- Prüfung vor Ort
Vor Ort führt das Fondsmanagement persönliche Gespräche mit der
Geschäftsführung, dem Management, Mitarbeitenden und einzelnen
Kund*innen des MFI. Damit werden noch offene Punkte in der Prüfung
beantwortet und bereits erhaltene Informationen des MFI verifiziert.
Prüfende: Fondsmanagement (FS Impact Finance)
- Investitionsentscheidung
Das Investment Commitee des Fondsmanagements prüft jedes MFI bevor es
eine Investitionsempfehlung abgibt. Im Anschluss entscheidet die
Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) über die Empfehlung und über die
Aufnahme von Kreditverhandlungen.
Prüfende: Fondsmanagement; KVG (IP Concept)
- Monitoring durch Anlagebeirat
Der Anlagebeirat überprüft die Einhaltung der Anlagerichtlinien und
entwickelt diese weiter. Neben der GLS Bank und dem Fondsmanagement sind
Experten aus den Bereichen Menschenrechte und
Entwicklungszusammenarbeit vertreten. Der Beirat tagt zweimal jährlich.
Prüfende: Anlagebeirat
Fondsmanagement
Das Fondsmanagement setzt die
Anlagerichtlinien und Investitionskriterien des GLS Alternative
Investments – Mikrofinanzfonds um und ist damit für das operative
Tagesgeschäft des Fonds zuständig. Die FS Impact Finance
ist ein spezialisierter und BaFin-regulierter Asset- und Fondsmanager,
dessen internationales Team vorrangig in Entwicklungs- und
Schwellenländern arbeitet. Die Investment Manager des GLS
Mikrofinanzfonds sind unter anderem in Indonesien, Indien, Kenia,
Bosnien-Herzegowina und Nicaragua ansässig und verfügen neben
langjähriger Erfahrung über ausgeprägte Sensibilität für lokale und
regionale Besonderheiten. Klassische Back-Office Funktionen wie
Risikomanagement, Portfoliomanagement und Compliance werden im
Frankfurter Hauptsitz wahrgenommen; die Büros befinden sich auf dem
Campus der Frankfurt School of Finance & Management,
welche zugleich die Muttergesellschaft ist. Neben Mikrofinanzierung
bietet FS Impact Finance Finanzierungslösungen für andere
Nachhaltigkeitsthemen wie erneuerbare Energien, Wiederherstellung
intakter Waldlandschaften und Abfall-/Kreislaufwirtschaft.
Anlagebeirat Mikrofinanz
Er besteht aus Vertreter*innen der GLS
Investments, des Fondsmanagements sowie ggf. von der GLS Investments
gewählten Expert*innen aus dem entwicklungspolitischen Kontext.
Aufgabe des Anlagebeirats ist es, in
regelmäßigen Abständen (zunächst halbjährlich) die Anlagerichtlinien
sowie die Zielallokationen des Fonds nach Regionen zu überprüfen und
ggf. an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Als Basis der Richtlinien
gelten stets die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank.
Der Anlagebeirat prüft auf Grundlage des
aktuellen Berichtes des Fondsmanagements halbjährlich die Einhaltung der
sozial-ökologischen Ausrichtung des Fonds. So soll sichergestellt
werden, dass die Kreditvergabe stets im Einklang mit den
Anlagerichtlinien erfolgt und eine möglichst positive Wirkung durch eine
stets sinnvolle Allokation des Kapitals in verschiedene Regionen
erzielt wird. Der Anlagebeirat ist somit das Kontrollgremium des Fonds.
Chancen
- Teilnahme an der Entwicklung des Mikrofinanzsektors
- hohe Portfolioqualität durch professionellen Kreditprozess
- geringe Kursschwankungen
- Ertragserwartung über Geldmarktniveau
- stabiles Wachstum der Mikrofinanzmärkte
- sinnvolle Ergänzung zu anderen Anlageklassen wie Aktien und Renten
- diversifizierte Vermögensstruktur
- professionelles Fondsmanagement
Risiken
- Risiko marktbedingter Kursschwankungen sowie Ertragsrisiko
- Risiko des Anteilswertrückgangs wegen Zahlungsverzug/-unfähigkeit einzelner Vertragspartner (Kreditrisiko)
- Wechselkursrisiko
- operationelles Risiko und Verwahrrisiko z.B. durch äußere Ereignisse wie Naturkatastrophen und Geopolitik
- Liquiditätsrisiko
- Risiko durch Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
- befristete Rücknahmeaussetzung im Ausnahmefall möglich
Weitere Informationen finden Sie hier.
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