Vor kurzem wurde der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefeiert. Es gibt nur wenige noch wertvollere Anliegen als die Grundsätze, die uns Menschen schützen sollen – aber sollte das auch Investoren interessieren?
22.11.2024 | 07:15 Uhr
Die im Dezember 1948 geschaffene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte entstand aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs und der Gründung der Vereinten Nationen. Die Weltgemeinschaft machte deutlich, dass die während des Krieges begangenen Grausamkeiten nie wieder geschehen dürfen und dass die Menschenrechte kodifiziert werden sollten. Das Abschlussdokument wurde in 500 (!) Sprachen1 übersetzt und dient noch heute als Grundlage der Menschenrechte.
Obwohl die Erklärung nicht rechtsverbindlich ist, hat sie die Entwicklung internationaler Menschenrechtsgesetze und verbindlicher Verträge angeregt. Von diesen wurde mindestens einer von allen 193 Mitgliedstaaten der UN ratifiziert.
Heute
ist es hauptsächlich Aufgabe der Regierungen, dafür zu sorgen, dass die
Menschenrechte in ihren Ländern geachtet werden. Wie kann dieses Thema
also für Investoren relevant sein? Soziale Probleme
sind für Asset-Manager ein Thema, seit das S zum mittleren Buchstaben
von ESG wurde. Niemand zweifelt daran, dass es in der gleichen Weise wie
Umwelt- oder Governance-Fragen betrachtet werden sollte – obwohl es oft
als das Stiefkind ohne die starke Bedeutung des E und des G behandelt
wurde.
Was
Investoren betrifft, kann die Relevanz sozialer Probleme von zwei
Seiten betrachtet werden. Die Art und Weise, wie Unternehmen mit
sozialen Problemen umgehen, kann sich erheblich auf ihre
Finanzergebnisse oder Geschäftsmodelle auswirken (finanzielle Relevanz).
Beispielsweise sollte ein Bergbauunternehmen gute Beziehungen zum
lokalen Umfeld pflegen, um seine Betriebslizenz zu behalten.
Die Informationen auf der nachfolgenden Website der Robeco Deutschland, Zweigniederlassung der Robeco Institutional Asset Management B.V., richten sich ausschließlich an professionelle Kunden im Sinne von § 31a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wie beispielsweise Versicherungen, Banken und Sparkassen. Die auf dieser Website dargestellten Informationen sind NICHT für Privatanleger bestimmt und entsprechen nicht den für Privatanleger maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.
Diesen Beitrag teilen: