Betreiber von Anlagen und Einrichtungen, die als kritische Infrastruktur gelten, sind verpflichtet, solche Vorfälle unverzüglich dem BSI zu melden.
Nicht hinter jedem Vorfall steckt ein Angriff
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort allerdings darauf hin, dass nicht hinter jeder Meldung notwendigerweise ein Cyberangriff steht. Nicht in jedem Fall habe der Betreiber aufklären können, ob dem Cybersicherheitsvorfall ein Angriff oder eine andere Ursache zugrunde lag. Daher sei auch der Anteil von Vorfällen, die auf staatliche Akteure zurückgehen, nicht bekannt. Zur kritischen Infrastruktur zählen beispielsweise Energie- und Transportunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Kliniken und Kläranlagen.
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