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Wirecard-Prozess muss ohne Whistleblower auskommen

Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun steht zusammen mit zwei weiteren ehemaligen Wirecard-Managern seit Dezember 2022 vor Gericht. (Archivbild)

Im Münchner Wirecard-Prozess wird der Zeuge fehlen, der als erster Informationen über mutmaßliche Scheingeschäfte an eine Londoner Zeitung lieferte - und damit das Ende des Konzerns einleitete.

12.11.2024 | 14:32 Uhr

Im Münchner Wirecard-Prozess wird der Whistleblower als Zeuge fehlen, dessen Informationen maßgeblich zum Kollaps des Dax-Konzerns im Sommer 2020 beitrugen. Der Singapurer Rechtsanwalt habe sehr kurzfristig seine für diesen Mittwoch vorgesehene Teilnahme abgesagt, teilte das Landgericht München I mit. 

Den Namen nannte das Gericht nicht. Doch handelt es sich um den Anwalt Pav Gill, der ehedem in dem südostasiatischen Inselstaat für die Wirecard-Rechtsabteilung tätig war. Der Jurist kam dort mutmaßlichen Scheingeschäften auf die Spur und meldete seinen Verdacht an die Konzernzentrale im Münchner Vorort Aschheim. Da das Wirecard-Management nach Gills Eindruck nichts unternahm, wandte sich Gill an Journalisten, Staatsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Die britische «Financial Times» veröffentlichte im Februar 2019 einen ersten Artikel, der auf Gills Informationen basierte, gefolgt von zahlreichen weiteren Enthüllungen. 

Damit wird der seit über vier Jahren in Untersuchungshaft sitzende frühere Wirecard-Chef Markus Braun im Gerichtssaal nicht auf den Mann treffen, der den für den Untergang des Unternehmens entscheidenden Stein ins Rollen brachte. Die «Financial Times» hatte schon Jahre zuvor über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei dem deutschen Zahlungsdienstleister berichtet. Doch Gill war der erste Informant, der konkrete Informationen über die mutmaßlichen Scheingeschäfte und Bilanzmanipulationen an die Londoner Zeitung weitergab.

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