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Niedrigere Zinsen bei der Steuernachzahlung

Rechtsprechung

Bei Steuernachzahlungen sollen künftig weniger Zinsen fällig werden als bisher. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend, die Zinssätze rückwirkend zum 1. Januar 2019 von derzeit 6,0 auf nur noch 1,8 Prozent pro Jahr zu senken.

24.06.2022 | 06:20 Uhr

In gleichem Maß sinkt in Zukunft auch der Zinssatz, von dem Steuerzahler bei einer Rückerstattung profitieren. Allerdings muss nach dem Bundestag noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen.

Steuerzinsen werden grundsätzlich fällig, wenn sich eine Nachzahlung oder Rückerstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von jährlich 6 Prozent jedoch für verfassungswidrig erklärt.

Mit der Gesetzesänderung dürften viele Steuerzahler, die seit 2019 nachzahlen mussten, einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Wer bereits Steuern erstattet bekam, soll die üppige Verzinsung allerdings nicht nachträglich zurückzahlen müssen. Hier soll die Neuregelung nach Angaben der Koalition erst bei künftigen Fällen greifen.

Quelle: dpa-AFX

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