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Alles, was Sie über die CSRD wissen müssen

Alles, was Sie über die CSRD wissen müssen
Regulierung

avescos Nachhaltigkeitsbericht für 2020/2021 liegt vor

09.12.2022 | 07:35 Uhr

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, mussten 2018 erstmals Bericht erstatten. avesco veröffentlicht ebenfalls seit 2018 nicht-finanzielle Informationen, obwohl die Fondsboutique nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Jetzt ist der neue Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021 erschienen.

Die nicht-finanzielle Berichtspflicht von 2014 war ein erster Auftakt. Nun erweitert die EU die Berichtspflicht um neue Richtlinien und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie im Bereich Sustainable Finance.

Aus der NFRD (Nonfinancial Reporting Directive) wird die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) soll auf Wunsch der Europäischen Kommission durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt werden. Damit will die EU sicherstellen, dass sich die Qualität der offengelegten Informationen zukünftig in ausreichendem Maß verbessert und beispielsweise Greenwashing verhindert wird.

Auf die Frage, warum die NFRD überarbeitet werden muss, heißt es auf der Presseseite der Europäischen Kommission: „Mit der NFRD wurden wichtige Grundsätze für die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung von Großunternehmen festgeschrieben. Neu eingeführt wurde das Konzept der ‚doppelten Wesentlichkeit‘, wonach die Unternehmen nicht nur angeben müssen, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihr Unternehmen beeinflussen, sondern auch wie sich ihr Unternehmen auf die Menschen und die Umwelt auswirkt.“

Faktor Zeit: Ab wann gilt die CSRD für wen?

Der oben genannte Vorschlag der EU-Kommission muss erst noch durch die Instanzen. Ist die Richtlinie auf EU-Ebene verabschiedet, muss sie bis zum 01. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und wird für die Unternehmen wirksam.

Der ursprüngliche Zeitplan des Kommissionsentwurfs aus 2021 sieht vor, dass die Richtlinien ab dem 01. Januar 2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Von Europäischem Rat und Europäischem Parlament wird eine verzögerte Einführung vorgeschlagen sowie die Umsetzung in einem Stufenmodell, nach dem die Richtlinien wie folgt gelten sollen:

  • Januar 2024: Für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen; die erste Berichterstattung erfolgt 2025.
  • Januar 2025: Für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen; die erste Berichterstattung erfolgt 2026.
  • Januar 2026: Für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen; erste Berichterstattung 2027, wobei eine Opt-Out-Möglichkeit bis 2028 bestehen soll.

Ursprünglich sollte die vorläufige Plenarsitzung zur Schlussabstimmung am 17. Oktober 2022 stattfinden, die Sitzung wurde allerdings auf den November 2022 verschoben.

Für wen gilt die neue CSRD?

Was genau verändert sich nun mit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen CSRD? Sie zielt auf deutlich mehr Unternehmen ab. Fielen unter die NFRD gerade mal 500 Unternehmen in Deutschland, werden durch die CSRD bis zu 15.000 Unternehmen in Deutschland in die Berichtspflicht genommen.

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Unternehmen, die nach CSRD berichten müssen

 

Was muss nach CSRD berichtet werden?

Welche Informationen müssen Unternehmen nun aber berichten im Rahmen der CSRD, wenn sie unter die Richtlinie fallen?

Folgende Punkte sollen nach CSRD offengelegt werden:

  • Das Geschäftsmodell und die Strategie sollen kurz beschrieben werden.
  • Die Nachhaltigkeitsziele und die Fortschritte, die bei der Erreichung gemacht wurden, sollen skizziert werden.
  • Die Rolle der Verwaltung, der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane hinsichtlich der Nachhaltigkeitsbelange soll dargelegt werden.
  • Außerdem sollen die Unternehmensrichtlinien bezüglich der Nachhaltigkeitsbelange erläutert werden.
  • Zusätzlich soll das Due-Diligence-Verfahren, welches hinsichtlich der Nachhaltigkeitsbelange durchführt wurde, beschrieben werden; zudem sollen alle Maßnahmen sowie die Ergebnisse dieser Maßnahmen, die ergriffen wurden, um tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu beheben, beschrieben werden.
  • Die wichtigsten Risiken, die für ein Unternehmen bezüglich der Nachhaltigkeitsbelange einhergehen, sollen ausgeführt werden – inklusive Abhängigkeiten des Unternehmens von den Belangen und der Umgang damit.
  • Auch immaterielle Vermögenswerte sollen offengelegt werden, das betrifft auch Informationen über sogenanntes intellektuelles sowie soziales Kapital und Human- und Beziehungs-Kapital.

Auch darüber, wie die Informationen ermittelt wurden, soll berichtet werden – dabei sollen kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte berücksichtigt werden.

avescos Weg zur Nachhaltigkeit und CSRD

Seit Gründung im Jahr 1999 hat sich avesco neu ausgerichtet: Das Unternehmen befindet sich seit 2011 in einer Transformation vom klassischen Vermögensverwalter zum nachhaltigen Investmenthaus.

Der Aufbau einer eigenen CSRD fängt aus avescos Sicht damit an, dass Nachhaltigkeit im eigenen Unternehmen verankert wird. Bei uns ist sie Bestandteil der Unternehmensziele, bestimmt die Geschäftsaktivitäten und spiegelt sich im Team sowie im Arbeitsalltag wider.

Wie avesco Nachhaltigkeit nach CSRD umsetzt, steht im neuen Nachhaltigkeitsbericht. Im Nachhaltigkeitsreport gibt die avesco Sustainable Finance AG einen Überblick über ihr nachhaltiges Produktportfolio, das betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement und vieles mehr. Den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021 und alle anderen können Sie hier herunterladen.

Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack auf den Nachhaltigkeitsbericht und was Sie im Bericht erwartet:

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