Wie erwartet hat der bayerische Landtag am Dienstagabend mit Mehrheit der Regierungsfraktionen das landeseigene Grundsteuergesetz beschlossen.
24.11.2021 | 06:50 Uhr
"Die heutige Verabschiedung des Bayerischen Grundsteuergesetzes durch den Landtag ist ein historischer Moment. Zum ersten Mal seit über 75 Jahren wird ein wichtiges Steuergesetz auf Landesebene geregelt", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).
Weiter: Die ab 2025 greifende neue bayerische Grundsteuer sei ein bedeutender Erfolg für den Freistaat und ein gutes Ergebnis für alle Bürger, Unternehmen und Kommunen. "Überall wird Entbürokratisierung gefordert - unsere bayerische Einfachgrundsteuer setzt diese Forderung mustergültig um", so Füracker. Zugleich wies er Kritik zurück, wonach es ungerecht sei, dass ein Grundstück in einem Villenviertel nicht automatisch mehr kosten würde.
Hintergrund für die Gesetzesnovelle ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Karlsruher Richter hatten die Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt, weil mit veralteten Werten gerechnet wurde, und forderten eine Neuregelung bis spätestens 2025. In der Folge entbrannte - auch auf Druck aus Bayern - zwischen Bund und Ländern ein Streit, ob die Länder über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen treffen dürften. Die Grundsteuer ist eine kommunale Einnahmequelle.
"Bayerns Flächenmodell ist transparent und nachvollziehbar. Wir setzen damit auch ein starkes Signal für alle bayerischen Städte und Gemeinden, die fest auf die konjunkturunabhängigen und krisensicheren Steuereinnahmen von jährlich rund 1,9 Milliarden Euro bauen", betonte Füracker. Einige andere Bundesländer und auch der Bund setzen dagegen auf eine Grundsteuer, die den Wert des Grundstücks berücksichtigt. In Bayern zählt dagegen nur die Größe des Grundstücks und die Nutzungsart der Fläche, aber nicht etwa die Lage.
Quelle: dpa-AFX
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