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Steuerzahler können eine Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuer beantragen.
Steuern

Einkommensteuer: So lässt sich die Abgabefrist verlängern

Nur noch wenige Tage, dann endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen. Für viele ist das aktuell ein Problem. Die gute Nachricht: Ein Aufschub ist möglich.

30.08.2024 | 07:15 Uhr von «Matthias von Arnim»

Menschen, die ihre Steuererklärungen selbst machen, können sich jedes Jahr einen festen Termin rot im Kalender markieren: Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung des vergangenen Jahres endet in Deutschland regulär am 31. Juli des laufenden Jahres. Eigentlich. Die Abgabefrist für die Steuererklärung für die Besteuerungszeiträume 2022, 2023 und 2024 wurde jedoch jeweils um einen Monat verlängert. Erst ab 2025 gilt wieder für alle Steuerpflichtigen die „normale“ Abgabefrist. Wenn Steuerzahler ihre Erklärung für das vergangene Jahr selbst einreichen wollen, haben sie diesmal sogar bis zum 2. September Zeit, die notwendigen Unterlagen beim Finanzamt einzureichen. Denn der 31. August 2024 ist ein Samstag. So viel Kulanz gewährt das Finanzamt immerhin. Doch auch dieser eine Tag mehr ist nicht immer genug Zeit. Das kann an einem selbst liegen, weil man die Steuerklärung erst immer wieder verschoben und dann schließlich vergessen hat. 

Oder es liegt an Zulieferern wichtiger Unterlagen, wie zum Beispiel Banken. Aktuelles Beispiel ist die Deutsche Bank, die erst Anfang August ein Schreiben an ihre Kunden verschickt hat, in dem sie erklärt, dass sie in Nachlass-Fällen nicht in der Lage ist, den Hinterbliebenen, die die Steuererklärungen für die Verstorbenen machen müssen, rechtzeitig die erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen, die die Wertpapierdepots der Verstorbenen betreffen. Beigefügt war ein Formular, das die Betroffenen beim Finanzamt einreichen konnten, um eine Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung zu beantragen. Die Deutsche Bank bekannte sich darin als Verursacherin für die Verzögerung. Haben die Kunden Glück, treffen sie bei ihrem Finanzamt damit auf Verständnis. Die Beamten können sich gnädig zeigen. Denn eine Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich möglich.

Das heißt allerdings nicht, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist. Eine Fristverlängerung muss aktiv beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Und der Antrag muss gut begründet sein, da das Finanzamt nur in Ausnahmefällen einer Fristverlängerung zustimmt. Ein Schreiben der Deutschen Bank könnte solch ein guter Grund sein – muss es aber nicht. Das liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamts.

So begründet man den Antrag auf Fristverlängerung

Es gibt mehrere Gründe, die eine Fristverlängerung rechtfertigen können. Hier einige gängige Beispiele:

Krankheit oder Unfall: Wenn der Steuerpflichtige oder ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder einen Unfall erlitten hat, kann dies die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung erschweren oder unmöglich machen. Eine ärztliche Bescheinigung kann als Nachweis dienen.

Berufliche Überlastung: Besonders bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die zum Jahresende oder Jahresbeginn besonders stark ausgelastet sind, kann beruflicher Stress als Grund für eine Fristverlängerung angeführt werden. Auch hier ist eine plausible Begründung wichtig.

Private oder familiäre Belastungen: Schwere familiäre Ereignisse wie Todesfälle oder Trennungen können als Grund für eine Verzögerung der Abgabe akzeptiert werden.

Technische Probleme: Sollte es technische Schwierigkeiten bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung geben, wie etwa eine ausgefallene Software oder technische Probleme bei ELSTER (dem Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung), kann dies ebenfalls eine Fristverlängerung rechtfertigen.

Auslandsaufenthalt: Gerade längere Auslandsaufenthalte gelten als guter Grund für die Beantragung einer Verlängerung der Abgabefrist.

So stellt man den Antrag

Der Antrag auf Fristverlängerung sollte am besten über das „ELSTER“-Portal oder schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Steuerpflichtige müssen ihren Namen und ihre Adresse, ihre Steuernummer und die Steuer-ID angeben, für die die Fristverlängerung beantragt wird. Zudem sollte das Schreiben den neuen Abgabetermin enthalten, bis zu dem die Erklärung dann eingereicht werden soll. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, idealerweise, bevor die reguläre Abgabefrist abgelaufen ist.

Der Antrag sollte zudem folgende Punkte enthalten:

- Eine klare Begründung für die Verlängerung

- Den gewünschten neuen Abgabetermin

- Eventuell notwendige Nachweise, wie z. B. ein ärztliches Attest

So viel Aufschub kann man erhalten

Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall über die Länge des gewährten Aufschubs. In der Regel kann eine Verlängerung von ein bis zwei Monaten gewährt werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei längerer Krankheit, kann die Frist auch darüber hinaus verlängert werden. Wichtig ist jedoch, dass der Steuerzahler im Blick behält, dass die Fristverlängerung keinen automatischen Aufschub der Zahlung von Steuern bedeutet. Sollte eine Nachzahlung anstehen, sind Zinsen von 0,15 % pro Monat fällig, wenn diese nach dem regulären Fälligkeitsdatum gezahlt wird.

Fazit: Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist in Deutschland möglich, aber keine Selbstverständlichkeit. Steuerzahler sollten ihren Antrag gut begründen und rechtzeitig einreichen. Ein rechtzeitiger Antrag auf Fristverlängerung kann unnötige Verspätungszuschläge und mögliche Zinsen vermeiden, die bei einer verspäteten Abgabe und Zahlung anfallen könnten. Wer rechtzeitig plant und im Notfall den Antrag auf Verlängerung stellt, kann sich unnötigen Stress und finanzielle Nachteile ersparen. 

Und für Steuerzahler, die womöglich jedes Jahr von diesem Termin überrascht werden, lohnt es sich unter Umständen, die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen. Denn für Steuerpflichtige, die einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des folgenden Jahres.

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