Sie haben für eine verspätete Erstattung von Einkommensteuern sechs Prozent Zinsen pro Jahr erhalten. Droht ihnen bald eine Teilrückforderung vom Fiskus?
07.09.2021 | 07:00 Uhr von «Stefan Rullkötter»
Haben Finanzämter zu viel gezahlte Abgaben nebst sechs Prozent Zinsen mit mehr als 15 Monaten Verspätung erstattet, müssen Steuerpflichtige möglicherweise die zu hohe Verzinsung zum Teil zurückzahlen. Allerdings gilt auch in dieser Konstellation die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Zinssatz für verspätete Steuererstattungen erst ab Januar 2019 angepasst werden muss. Wird dieser, wie von Experten erwartet, auf drei Prozent pro Jahr gesenkt, wäre eine hälftige Rückforderung der Erstattungszinsen für diesen Zeitraum wahrscheinlich. Klarheit wird es aber erst bis zum 31. Juli 2022 geben. Bis zu diesem Stichtag hat der Gesetzgeber Zeit, um die Höhe des Steuerzinses neu zu regeln.
Diese Frist wird voraussichtlich ausgeschöpft. Zudem wird durch die Abgabenordnung das Vertrauen der Steuerpflichtigen in alle zu ihren Gunsten erlassenen Bescheide geschützt. Das gilt selbst dann, wenn sich angewendete Vorschriften später als verfassungswidrig herausstellen.
Anders ist die Rechtslage, wenn Steuerpflichtige wegen des hohen Steuerzinses Einspruch gegen Bescheide eingelegt und Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt haben. Das Bundesfinanzministerium hatte die Finanzverwaltungen der Bundesländer im Februar 2019 angewiesen, für Verzinsungszeiträume ab April 2012 keine Strafzinsen mehr für säumige Steuerzahler einzufordern. Da das Verfassungsgericht sechs Prozent Zinsen bis Ende 2018 nun für anwendbar erklärt hat, drohen Betroffenen Zinsnachzahlungen.
Dieser Artikel erschien zuerst am 06.09.2021 auf boerse-online.de
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