Zinssatz von 1,8 Prozent für Steuernachforderungen und Erstattungen angestrebt. Was Berater wissen sollten.
01.03.2022 | 07:15 Uhr von «Stefan Rullkötter »
Der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird nach Plänen des Bundesfinanzministeriums bald stark reduziert Er soll von zuletzt 0,5 Prozent pro Monat auf 0,15 Prozent sinken. Das entspricht einem Steuerzinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr - nach vormals sechs Prozent per annum. Im Referentenentwurf für das Gesetz ist zudem vorgesehen, alle drei Jahre zu überprüfen, ob der geltende Steuerzinssatz noch angemessen ist.
Zuvor war im Finanzministerium auch diskutiert worden, den Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen an den Basiszins der Bundesbank zu koppeln. Dann wäre der neue Steuerzinssatz "in grober Anlehnung" daran ermittelt und ein Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen gewesen. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank berechnet und liegt aktuell bei minus 0,88 Prozent.
Der vormalige Steuerzinssatz von sechs Prozent ist schon seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig. Er wird grundsätzlich aber nur fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder eine Erstattung um mehr als 15 Monate verzögern.
Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer die bis dahin ungewöhnlich hohen Steuerzinsen für unrechtmäßig erklärt. Gleichzeitig hatten die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber aber eine Frist für eine Neuregelung bis zum Stichtag 31. Juli 2022 gesetzt.
Für dieses Jahr rechnet das Bundesfinanzministerium dadurch mit Steuermindereinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro. In den Folgejahren werden weitere Ausfälle zwischen 530 Millionen und 800 Millionen Euro pro Jahr erwartet.
Dieser Artikel erschien zuerst am 27.02.2022 auf boerse-online.de
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