Credit Suisse: Robotik und Automatisierung: Chance oder Bedrohung?

Liebe Leserinnen und Leser,

04.04.2017 | 12:37 Uhr

(Foto: Angus Muirhead, Director und Senior Portfolio Manager bei der Credit Suisse)

Die Technologiebranche ist heute ein wichtiger Wirtschaftszweig der Industrieländer und beschäftigt weltweit mehr als 15 Millionen Menschen. Da jedoch intelligentere, erschwinglichere Robotiklösungen körperliche und kognitive Aufgaben zunehmend besser erledigen als Menschen, behaupten einige Beobachter, dass viele Jobs unweigerlich an derartige Systeme verloren gehen werden.  Andere hingegen sind der Meinung, die Technologie werde neue Arbeitsplätze schaffen. In diesem Artikel befassen wir uns mit beiden Seiten der Debatte und stellen die Frage, ob wir die Auswirkungen der Technologie beschränken oder der Technologie vielmehr aufgeschlossen gegenüberstehen, uns an sie anpassen und gemeinsam mit ihr weiterentwickeln sollten.

Ersetzt durch einen Roboter?
In einem kürzlich veröffentlichten Artikel mit dem Titel „A future that works“ schätzt McKinsey & Company, dass beim derzeitigen Stand der Technik weniger als 5 % aller Arbeitsplätze weltweit vollständig „automatisierbar“ wären. Wenn man zu diesen 5 % zählt, ist dies gewiss eine unerfreuliche Nachricht, doch sie wird das soziale Gefüge der Welt wahrscheinlich nicht aus den Angeln heben. Allerdings geht McKinsey weiter davon aus, dass in 60 % aller Berufe rund 30 % der Arbeit automatisierbar wären. Und da zu erwarten ist, dass das Tempo der technologischen Innovation anzieht, wird Technologie sich mit der Zeit weiter ausbreiten und größeren Einfluss auf den Arbeitsmarkt nehmen. Des Weiteren wird sich dieser Einfluss aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf gering qualifizierte Fabrikarbeit und körperliche Tätigkeiten beschränken. Die Fortschritte künstlicher Intelligenz und des maschinellen Lernens legen nahe, dass auch Fach- und kognitive Arbeit in höher qualifizierten Berufen sowie im Dienstleistungssektor betroffen sein könnte.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beifegügten Dokument.

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