Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mehrere Betreiber von Webseiten neu auf ihrer Verdachtsliste aufgenommen.
02.01.2025 | 14:30 Uhr
Die BaFin warnt zum Jahreswechsel vor diesen vier Betreibern von Websiten:
Convetsignals mit angeblichem Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika: Nach BaFin-Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website convetsignals.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland an. Das Unternehmen gibt keine Rechtsform an. Es wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
ApexFx Lite mit angeblichem Sitz in Großbritannien: Nach BaFin-ErkenntnissenErkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website apexfxlite.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland an. Das Unternehmen nennt keine Rechtsform. Es wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
smartfinancial-solutions.com: Vorsicht vor Angeboten auf der Website zinsbund.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Tages- und Festgelder, anbieten. Die Angebote stammen nicht von der Jansen Kapitalanlagenkontor GmbH, welche in keiner Verbindung zur Website zinsbund.de steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website smartfinancial-solutions.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website smartfinancial-solutions.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten.
KapitalWert: Die BaFin hat bereits am 30. Oktober 2024 vor KapitalWert bzw. deren inzwischen inaktiven Website kapitalwert.pro gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website markt-kapitalwert.com. Es besteht der Verdacht, dass Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Websites sind inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die den identischen Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ nutzen. (pg)
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