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Lebensversicherungen: Bafin denkt Deckelung der Provisionen an

Die Provisionen sollen weiter sinken (Bild: pixabay)
Lebensversicherungen

Seit gut drei Jahren besteht eine Obergrenze für Abschlußvergütungen bei Lebensversicherungen. Die Bafin denkt mit Blick auf die Verbraucher nun offenbar über weitere Möglichkeiten zur Begrenzung nach.

16.11.2017 | 10:02 Uhr

Angesichts der weiter anhaltenden Niedrigzinsphase überlegen die obersten Finanzhüter, wie sie die private Vorsorge attraktiver und rentabler gestalten können. Ein Weg ist, bestehende Lebensversicherungspolicen weiter zu entschlacken. Wie die Berater-Plattform „Fonds-Professionell“ berichtet, droht Versicherungsvermittlern eine weitere Begrenzungen der Courtage. Über das in Kürze in Revision gehende Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) könnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Abschlussprovisionen weiter deckeln, so die Befürchtung. Derzeit wahrscheinlicher erscheint allerdings, dass die Aufsichtsbehörde über die Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie IDD eine Deckelung einführen könnte.

Die Bafin denke intern über diese Möglichkeiten nach, habe Norman Wirth, Vorstandsmitglied des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistungen, auf dem 14. Hauptstadtgipfel des Verbandes berichtet.

Zudem hätten Vertreter der Bafin im Rahmen eines Treffens mit Vermittlerverbänden geäußert, dass eine weitere Deckelung der Provisionen im Kundeninteresse seien. Courtagen bis zur 40 Promille-Grenze wären gerade noch tragbar. Vermittlungsvergütungen oberhalb von 40 Promille sollten künftig ausgeschlossen werden.  Auf Grundlage des Paragraf 48a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der vor Kurzem an die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD angepasst wurde, könnte die Bafin in naher Zukunft erneut die Vergütung nach unten schrauben. 

Ins VAG aufgenommen wurde der Passus, dass eine Vertriebsvergütung bei Lebensversicherungen nicht mit den Kundeninteressen kollidieren dürfe. Interessenkonflikte, die zu Lasten der Kunden gingen, sollten daher frühzeitig identifiziert und beseitigt werden. Branchenkenner halten es für möglich, dass die Bafin auf Basis dieses Passus in ihrem nächsten Rundschreiben eine entsprechende Deckelung einführen könnte. 

(DW) 

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