Falsch gedacht! Wer als Beraterin oder Berater glaubte, die Abfrage von Anlagepräferenzen und der zugehörige Formularaufwand würden sich irgendwann einmal vereinfachen, ist zumindest bislang auf dem Holzweg. Frau Dr. Mechthild Upgang weiß mehr.
15.09.2022 | 10:02 Uhr
Die Fondsberaterin und Geschäftsführerin der Bonner Dr. Upgang Vermögensverwaltung GmbH weist auf die neue Mifid-II-Richtlinie der EU hin. Hiernach gelten seit 02. August 2022 neue und deutlich umfangreichere Pflichten bei Anlageberatung und Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen. Das Problem: Was tun, wenn Fondsgesellschaften diese Daten erst ab 01.01.2023 bereitstellen müssen, Beraterinnen und Berater aber bereits heute danach gefragt werden?
„Studien belegen, dass diese Fragen vor allem von jungen, potentiellen Anleger*innen kommen, da viele ihr Geld vorzugsweise nachhaltig anlegen möchten“, erläutert Dr. Upgang. „Doch damit nicht genug: Junge Leute setzen zum großen Teil auf Aktien und kostengünstige ETFs. Für Berater*innen ist es herausfordernd, eine Balance zwischen erhöhten Dokumentationsanforderungen einerseits und kostensensitiven Anleger*innen andererseits zu finden.“
In der Webkonferenz am 20.09.2022 von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr geht es daher u.a. um drei zentrale Fragen:
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