Der § 34f Gewerbeordnung (GewO) reguliert das Berufsbild des Finanzanlagevermittlers. Er ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Zum Jahreswechsel treten einige neue Gesetze in Kraft, von denen auch Finanzberater und Vermögensverwalter direkt betroffen sind. FundResearch gibt einen Überblick.
Erstmals besteht die Pflicht für das Kalenderjahr 2013. Prüfberichte aus Makler- und Bauträgerverordnung sind weggefallen.
Zur Halbzeit der Frist haben Berater vermehrt die Erlaubnis beantragt. Es verbleiben noch drei Monate.
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Norman Wirth, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Finanzwirt und Vorstand des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung.
MiFID II und Paragraf 34f sind Stolpersteine – dennoch sind die Aussichten gut – Jetzt zum €uro Champions-Cup anmelden.
Ab 2013 für Versicherungen und Vermögensanlagen unterschiedliche Nummern bei den IHKs. Mehr Bürokratie.