BaFin: Wie schutzbedürftig ist der Anleger?

BaFin-Präsidentin Elke König rät davon ab, Verbraucher von riskanten Anlageprodukten fernzuhalten. Basel III und Bankenabwicklung seien wichtige Pfeiler.

21.05.2014 | 16:30 Uhr von «Patrick Daum»

Das Leitbild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist der mündige Verbraucher, stellt Elke König, Präsidentin der Behörde, auf der Jahrespressekonferenz fest. Er müsse seine Anlageentscheidungen selbstbestimmt und eigenverantwortlich treffen. Doch seien die Anleger den Produktanbietern tendenziell unterlegen, weshalb der Staat den Verbraucher durch einen ordnungsrechtlichen Rahmen schützen müsse. Dies dürfe jedoch nicht in Gängelei ausarten: „Wir können Verbraucher nicht in einen Kokon einspinnen und alle auch nur ansatzweise riskanten Angebote von ihnen fernhalten und verbieten“, sagt König. „Wer privaten Anlegern generell das Recht nimmt, ihr Geld in Risikoanlagen zu investieren, greift unverhältnismäßig tief in ihre Privatautonomie ein und schadet dem Wettbewerb.“ Dies müssten sich die zuständigen staatlichen Behörden stets vor Augen halten – auch wenn es um die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes geht. Man sollte sich fragen, so König, „was wir künftig als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrachten und welche eventuellen Schlupflöcher wir schließen sollten, um Anleger vor unkalkulierbaren Schäden zu bewahren.“ Sie forderte auch zu einem Nachdenken über die Ausdehnung der Prospektpflicht, die Verständlichkeit von Informationen und den Vertrieb von Finanzanlagen auf.

In Bezug auf die Finanzstabilität mahnt die BaFin-Chefin das richtige Maß an Regulierung an: „Wir brauchen einen regulatorischen Rahmen, der uns Aufsehern hilft, das öffentliche Gut Finanzstabilität zu schützen und die zerstörerische Kraft von Krisen zu mildern.“ Gleichzeitig sei es jedoch wichtig, den Akteuren an den Märkten genug Spielraum für Innovation und unternehmerisches Handeln zu lassen. „Von Überregulierung kann derzeit keine Rede sein“, wehrt sich König gegen diesen Vorwurf. „Einige wichtige Regulierungsschritte müssen sogar noch getan werden.“

Den Regelungen von Basel III attestiert die Finanzmarktaufseherin eine stabilisierende Wirkung und begrüßt, dass in Basel und in Brüssel am Prinzip der Risikosensitivität festgehalten werde. Die Schaffung eines grenzüberschreitenden Abwicklungsregimes für systemrelevante Banken hält König für sehr wichtig. Der Grundstein, den die Europäische Union bereits gelegt hat, habe seinen Makel allerdings in der Reichweite: „Wenn wir die De-facto-Staatsgarantie für systemrelevante Banken abschaffen wollen, müssen wir ein globales und grenzüberschreitend wirksames Abwicklungsregime entwickeln.“

(PD)

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