Dietrich & Richter: Nun auch Bitcoin-ETF-Optionen

Die US-Börsenaufsicht SEC hat im Oktober 2024 eine wichtige Entscheidung bezüglich Bitcoin-ETF-Optionen getroffen, innovative Gesellschaften nutzen die sich bietenden Möglichkeiten aber bereits seit 2021 für ihre Investoren.

29.11.2024 | 08:29 Uhr

(Von René Baganz, Dietrich & Richter Private Asset Management AG)

Genehmigung von Bitcoin-ETF-Optionen

Die SEC hat eine beschleunigte Genehmigung für die Notierung und den Handel von Optionen auf Spot-Bitcoin-ETFs an der New York Stock Exchange (NYSE) erteilt. Dies betrifft 11 börsengehandelte Fonds, darunter bekannte Anbieter wie Fidelity, ARK, 21Shares, Invesco, Grayscale und iShares.

Was sind Bitcoin-Optionen?

Optionen sind Finanzinstrumente, die dem Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht geben, einen Vermögenswert zu einem festgelegten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Im Kontext von Bitcoin-ETFs ermöglichen diese Optionen Investoren, auf zukünftige Preisbewegungen zu spekulieren oder sich gegen Volatilität abzusichern. Bei einem sogenannten Covered-Call-Writing kauft der Investor Bitcoin-ETF-Anteile und verkauft die dazugehörige Call Option. Dafür vereinnahmt der Investor eine Prämie, verpflichtet sich aber, bei einem stark steigenden Kurs die Gewinne des Bitcoins-ETFs an den Käufer der Call Option abzugeben.

Auswirkungen für Investoren

Diese Entscheidung eröffnet Anlegern neue Möglichkeiten:

  • Erhöhtes Engagement: Investoren können ihr Engagement in Bitcoin kostengünstig erhöhen.
  • Risikomanagement: Institutionelle Anleger und Händler erhalten zusätzliche Instrumente zur Steuerung ihres Bitcoin-Risikos.
  • Spekulationsmöglichkeiten: Anleger können Richtungswetten auf den Bitcoin-Kurs abschließen.
  • Hebelwirkung: Optionen ermöglichen gehebelte Long- und Short-Positionen auf Bitcoin-ETFs.

Einfluss auf den Bitcoin-Kurs

Die Einführung regulierter Bitcoin-ETF-Optionen bietet institutionellen Anlegern neue Möglichkeiten, in den Bitcoin einzusteigen. Investoren, die sensibler auf hohe Volatilität reagieren oder an höheren Ausschüttungen interessiert sind, nutzen Covered Calls schon seit Jahren in Kombinationen mit volatilen Aktien. Dieses System kann nun 1 zu 1 auf Bitcoin-ETF-Anteile übertragen werden. Diese Derivate können so zu einer erhöhten Nachfrage nach Bitcoin führen, um eben besagte Call Optionen zu besichern.

Ausblick

Die Entscheidung der SEC könnte weitreichende Folgen haben:

  • Erhöhte Marktaktivität: Hedgefonds und andere institutionelle Anleger könnten verstärkt in den Bitcoin-Markt einsteigen.
  • Marktreife: Die Einführung von Optionen könnte zu einem reiferen, robusten und gesunden Markt beitragen.

Insgesamt stellt die Genehmigung von Bitcoin-ETF-Optionen einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung des Kryptomarktes dar und bietet Anlegern erweiterte Möglichkeiten für Investitionen und Risikomanagement im Bitcoin-Sektor.

Einen ganzen Schritt voraus

Während die Finanzwelt die neuen Bitcoin-ETF-Optionen begrüßt, bietet Dietrich & Richter Private Asset Management mit dem Produkt Plan B Krypto Assets Strategies ETI bereits seit 2021 die geschilderte Covered Call-Strategie in einem Zertifikat oder Alternativen Investment Fonds an. Mit Plan B können Investoren von den Kursbewegungen des Bitcoin profitieren und gleichzeitig Volatilität aus seinen starken Schwankungen herausziehen.

Hier gibt es eine Erläuterung der umgesetzten Strategie: Link

Zertifikat: Plan B Krypto Assets Strategies ETI
Gesellschaft: Dietrich & Richter Private Asset Management AG

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