Flossbach von Storch hat alle Publikumsfonds auf Artikel-8 umgestellt
Flossbach von Storch stärkt seinen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz und erweitert seinen Investmentprozess um wichtige Nachhaltigkeitsfaktoren sowie weitere gruppenweite Ausschlüsse bestimmter Geschäftsmodelle. Mit diesem Schritt wird die bestehende ESG-Strategie gestärkt und die Analysetätigkeiten sukzessive vertieft.22.04.2022 | 07:30 Uhr
Mit
diesem Schritt wird die bestehende ESG-Strategie gestärkt und die Analysetätigkeiten
sukzessive vertieft. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf
Treibhausgasemissionen sowie die Einhaltung der Prinzipien des United Nations
Global Compact – die Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und
Korruptionsbekämpfung umfassen, gelegt.
Bert Flossbach bringt Ökologie und Ökonomie in Einklang
„Das Thema Nachhaltigkeit ist seit jeher Teil unserer Anlagephilosophie. Das uns anvertraute Vermögen erhalten, auskömmliche Renditen erwirtschaften – das funktioniert langfristig nur, wenn wir uns im Rahmen des Investitionsprozesses intensiv anschauen, inwieweit Unternehmen, in die wir investieren, verantwortlich handeln“, sagt Dr. Bert Flossbach, Gründer und Vorstand der Flossbach von Storch AG, Muttergesellschaft der Flossbach von Storch Invest S.A.. „Wir sind davon überzeugt, dass Unternehmen langfristig nur dann erfolgreich sein können, wenn sie bestrebt sind, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in Einklang zu bringen.“
Das Analystenteam wurde um ESG-Spezialisten erweitert
Die
Umsetzung wird begleitet von einer Erweiterung des Analystenteams um
ESG-Spezialisten. „Unser Investmentprozess zeichnet sich durch eine hauseigene,
fundamentale Analyse aus. Diesem Anspruch bleiben wir treu: Wir lagern den
verantwortungsvollen Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren nicht aus, sondern
setzen uns kritisch mit ihnen auseinander und integrieren die Erkenntnisse als
wichtigen Baustein in unsere ganzheitliche Unternehmensanalyse“,
sagt Dr. Andreas Eickhoff, Partner und Head of Equity Research.
Strikte Ausschlusskriterien
Die gruppenweiten Ausschlüsse umfassen Investitionen in Unternehmen, die in Verbindung mit der Herstellung und dem Vertrieb von geächteten Waffen, von Rüstungsgütern und Kohle sowie von Tabakproduktion stehen. Ein Ausschluss erfolgt ebenfalls für Unternehmen mit schweren Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact und für Staatsemittenten, die ein unzureichendes Scoring in Bezug auf den Freedom House Index vorweisen.
MiFID II-Vorgaben werden erfüllt
Im
Zuge der Erweiterung der Anlagepolitik erfolgen auch regulatorische Anpassungen
im Sinne der Offenlegungspflichten nach Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR): Mit
Wirkung zum 19. April 2022 werden die Flossbach von Storch Publikumsfonds als
Artikel 8-Produkt klassifiziert. Zudem werden ab dem 2. August 2022 die
wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, kurz PAIs –
principle adverse impacts, im Investmentprozess berücksichtigt. Damit werden
alle Publikumsfonds der Flossbach von Storch Gruppe die Anforderungen der MiFID
II-Vorgabe für die Anlageberatung nachhaltig orientierter Anlegerinnen und
Anlegern erfüllen. (jk)