Greiff AG: Erholung am M&A-Markt

Neben den stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen inkl. des Lockdowns, den US-Präsidentschaftswahlen sowie den laufenden Brexit-Verhandlungen, gibt es genügend Argumente für Käufer, abzuwarten. Lesen Sie mehr zu den aktuellen Übernahmesituationen.

11.11.2020 | 10:45 Uhr

Wie schnell Stimmungen und Kurse an der Börse drehen, zeigte einmal mehr der Oktober 2020. Der Übergang von Euphorie zu Ansätzen von Verkaufspanik erfolgte abrupt, wenngleich nicht unerwartet. Der Fokus auf Endspielsituationen, hier insbesondere laufende Squeeze-Out-Prozesse, verhalf dem Fonds, diese Marktturbulenzen ohne größere Blessuren zu überstehen. Am M&A-Markt zeichnete sich in den letzten Wochen eine Erholung der Aktivitäten ab. Die ausreichend guten Gründen wie tiefe Bewertungen bei vielen Unternehmen oder die tiefen Taschen der Finanzinvestoren sind mittlerweile als Allgemeingut zu verorten. Letztlich entscheidend für einen nachhaltigen Aufschwung bei Übernahmen und Fusionen ist jedoch auch das Vertrauen oder vielmehr die Visibilität für die kommenden Monate wenn nicht gar Jahre. Neben den jüngst wieder stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen inkl. Lockdowns, den laufenden US-Präsidentschaftswahlen sowie den immer noch laufenden Brexit-Verhandlungen, gibt es genügend Argumente für Käufer, bis auf weiteres abzuwarten.

Bei Rocket Internet wurde das Delisting mit Ablauf des 30. Oktober 2020 wirksam. Ab November erwarten wir jedoch eine Notiz an der Hamburger Börse. Stand Monatsultimo lassen sich anhand der Annahmequote zum Delisting-Angebot noch keine Rückschlüsse ziehen, wie schnell hier mit einer weiteren Strukturmaßnahme zu rechnen ist. Bis Mitte November ist derzeit noch ein Aktienrückkauf aktiv. Aus unserer Sicht ist Rocket Internet noch eine Rechnung mit zu vielen Unbekannten.

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat mittlerweile grünes Licht für die Übernahme des Mobilfunkkonzerns Sunrise durch den US-Kabelriesen Liberty Global gegeben. Bisher wurden 96% der Sunrise-Aktien angedient, eine weitere Einreichungsfrist läuft in Kürze ab. Somit ist der Weg zum Squeeze-Out vorgezeichnet und wird uns als gewinnbringender, wenngleich auch unspektakulärer Fall in Erinnerung bleiben.

Die Axel Springer-Hauptversammlung ist für den 26.11.2020 geplant mit dem Tagesordnungspunkt Squeeze-Out! Die Traviata B.V., hinter der sich in erster Linie KKR verbirgt, hält rund 99,1% des Grundkapitals. Die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre ist auf 60,24 EUR je Aktie taxiert. Zur Erinnerung: Das Übernahmeangebot lautete noch auf 63,00 EUR je Aktie. Unsere Kalkulationen im Hinblick auf das obligatorische Spruchstellenverfahren legen eine Aufbesserung der 60,24 EUR je Axel Springer-Aktie nahe. Folgerichtig waren wir jüngst als Käufer am Markt aktiv.

Der Augsburger Getriebehersteller Renk soll ebenfalls von der Börse genommen werden. Der Finanzinvestor Triton Partners, an den Volkswagen seine 76-Prozent-Beteiligung an Renk für 520 Millionen Euro verkauft hatte, hat den Ausschluss der restlichen Kleinaktionäre verlangt. Mit einem Anteil von zuletzt 90,20% wählt man den Weg des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs. Wieviel der Investor den übrigen Aktionären bietet, ist noch offen. Wir sind zuversichtlich, dass der Preis über der originären Offerte von 106,20 EUR angesiedelt sein wird.

Last but not least: Die Atlas Copco Germany Holding plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Analog der Situation bei Axel Springer hat Atlas Copco die Barabfindung mit 46,77 EUR je Aktie ebenfalls unter dem Erstgebot von 50,00 EUR festgezurrt. Und auch hier gilt: Nur eine mickrige Prämie auf den Abfindungspreis mit der Aussicht auf Nachschlag vor Gericht. Eine initiale Position wurde hier ebenfalls gekauft. In den letzten Wochen entstand zunehmend der Eindruck, dass viele Übernehmer mit dem finalen Schritt zum Squeeze-Out die Gunst der Stunde nutzen wollen, Bewertungsgutachten im Lichte der Pandemie mit äußerst düsteren Zukunftsperspektiven verknüpfen zu wollen. Wir denken, dass dieses „Armrechnen“ vor Gericht keinen Bestand haben dürfte und die Werthaltigkeit unserer Nachbesserungsrechte, die „stillen Reserven“, nochmals deutlich steigern können.

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