KanAm Grund: LEADING CITIES INVEST – Informationen über die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Nach Art. 6 Abs. 2 Buchstabe b) Offenlegungsverordnung / SFDR haben vertreibende Stellen gegenüber ihren Kunden eine eigene Verpflichtung zur Information über Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite.23.04.2021 | 07:07 Uhr
Dabei unterstützen wir Sie gerne und verweisen in diesem Zusammenhang auf den entsprechenden Passus aus dem aktuellen Verkaufsprospekt, der im Zusammenhang mit der Offenlegungsverordnung entsprechend angepasst wurde:
„Auf Basis der bestehenden Anlagestrategie des Sondervermögens geht
die Gesellschaft nicht davon aus, dass Nachhaltigkeitsrisiken sich auf
die zu erwartende Rendite des vorliegenden Finanzproduktes spürbar
auswirken werden. Trotz der Einbeziehung und der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen durch die
Gesellschaft kann jedoch ausdrücklich nicht ausgeschlossen werden, dass
sich gleichwohl realisierende Nachhaltigkeitsrisiken den Wert des
Portfolios und damit die Rendite des Sondervermögens beeinflussen.“
Für weitergehende Angaben zu Nachhaltigkeitsrisiken wird auf die Seiten 25 ff. des aktuellen Verkaufsprospektes verwiesen.
Auf der Website des LEADING CITIES INVEST finden Sie zusätzlich ab sofort unter dem folgenden Link die entsprechende Information - aufbereitet als PDF.
Inhaltlich sind die Ausführungen in dem Dokument identisch zu denen im
Verkaufsprospekt und übertragbar (kopierfähig), damit sie im Rahmen der
Beratung in die Geeignetheitserklärung überführt werden können.