ODDO BHF CIO View: Man trägt wieder Schirm

Schirme sind in Mode. Während der Eurokrise wurden Schutz- und Rettungsschirme aufgespannt, ebenso während der Pandemie. Nun ist es wieder so weit. Mit viel Wumms präsentierte die Bundesregierung in der vergangenen Woche ihre neue Kreation, den Abwehrschirm.

11.10.2022 | 07:23 Uhr

Das Führungstrio der Ampelkoalition - Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Robert Habeck – präsentierte ein Paket von Maßnahmen zur Begrenzung der Strom- und Gaspreise sowie Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Energieversorgung und zur Senkung des Verbrauchs.

Die Sicherung der Energieversorgung, die Erweiterung des Angebots und die Senkung des Verbrauchs sind für die Bewältigung der aktuellen Krise auf Dauer entscheidend. Kern des Pakets sind zweifellos die „Preisbremsen“ für Erdgas und Strom, die die Belastung von Haushalten und kleinen bis mittleren Unternehmen durch die stark gestiegenen Preise begrenzen sollen.

Viele Details zur Funktionsweise der „Bremsen“ stehen noch aus. Die „Strompreisbremse“ dürfte sich an der Verordnung des Europäischen Rates über „Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ orientieren, für die die zuständigen Minister am 30. September einen Vorschlag vorgelegt haben. Dieser Vorschlag sieht vor, die Markterlöse der Stromerzeuger mit kostengünstiger Technologie (u.a. Wind, Kernkraft, Solar, Braunkohle, Erdöl) auf 180 Euro pro MWh zu begrenzen. „Überschusserlöse“ oberhalb einer Erlösgrenze sollen zu mindestens 90%abgeschöpft und zur Unterstützung von Stromendkunden verwendet werden. Der Entwurf der Verordnung hebt in diesem Zusammenhang explizit die Option von Anreizprogrammen zur Senkung des Verbrauchs hervor.

Auch bei der „Gaspreisbremse“ fehlen bisher Präzisierungen. Die Bundesregierung wartet auf die Empfehlungen der „ExpertInnenkommission Gas und Wärme“, die Mitte Oktober ihre Vorschläge unterbreiten soll. Konzeptionell dürften sich die Überlegungen allerdings an die Modelle anlehnen, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans Böckler Stiftung kürzlich diskutiert hat (IMK Policy Brief Nr. 134, September 2022).

Das IMK arbeitete mit drei Varianten: (1) Ein preislich gedeckeltes Grundkontingent an Erdgas von 5.000 kWh pro Haushalt zuzüglich 2.000 kWh pro Haushaltsmitglied; (2) ein gedeckeltes Grundkontingent in Höhe von 80% des Vorjahresverbrauchs; (3) ein Grundkontingent von 80% des Vorjahresverbrauchs, aber maximal 15.500 kWh. Für das Grundkontigent würde ein Preis von 10 ct bzw. 14 ct pro kWh angesetzt. Der das Kontingent übersteigende Gasverbrauch würde zu den wesentlich höheren Marktpreisen abgerechnet, um einen spürbaren Anreiz für Einsparungen zu schaffen. Die Kompensation der Gasversorger würden den Fiskus im Jahr 2023 den Berechnungen des IMK zufolge zwischen 16 Mrd. Euro (Variante 1 mit 10ct/kWh) und 37 Mrd. Euro (Variante 2 mit 14 ct/kWh) kosten. Die tatsächlichen fiskalischen Kosten hängen aber letztlich davon ab, wie groß die Spanne zwischen Marktpreis (für den Endverbraucher) und subventioniertem Preis sein wird.

Den ausführlichen "ODDO BHF CIO View: Man trägt wieder Schirm" finden Sie hier als PDF.

Vergangene Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für die Zukunft. Die Rendite kann infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. Etwaige Meinungsäußerungen geben die aktuelle Einschätzung des Investment Office der ODDO BHF AG wieder, die sich insbesondere von der Hausmeinung innerhalb der ODDO BHF Gruppe unterscheiden und ohne vorherige Ankündigung ändern kann.

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