• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

BaFin: Beraterregister ist kein Pranger

BaFin-Präsidentin Elke König
Anlageberatung

BaFin-Präsidentin zieht positives Fazit zu Register und Beratungsprotokoll. Rund 10.000 Beschwerden seit Einführung.

31.10.2013 | 11:41 Uhr von «Patrick Daum»

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist zufrieden mit dem seit rund einem Jahr bestehenden Beraterregister. Auch das eingeführte Beratungsprotokoll sei für die Aufseher zu einem wertvollen Instrument geworden. Es helfe, Vorgänge in der Beratung zu rekonstruieren und zu prüfen, ob Anreizsysteme stimmten, sagt BaFin-Präsidentin Elke König in der Börsen-Zeitung. „Wir haben nicht den Eindruck, dass die gesetzlichen Vorgaben einen unsachgemäßen Aufwand darstellen“, kommentiert sie Klagen aus der Branche über den bürokratischen Aufwand. Der Schaden, der durch Beratung entstehen könne, sei beträchtlich. Mit dem Beratungsprotokoll und dem Register habe der Gesetzgeber die Kunden, bei denen im Streitfall die Beweislast liege, stärken wollen.

„Das Beraterregister ist weder ein Sündenregister noch ein Beraterpranger, wie schon oft zu lesen gewesen ist“, sagt König. Die BaFin betrachte Beschwerden von Kunden über Berater nur als einen von mehreren  Indikatoren, um Auffälligkeiten zu erkennen. In solchen Fällen folgten zunächst Gespräche mit den betroffenen Beratern und deren Instituten. Insgesamt habe die BaFin sein Einführung des Registers über 150 solcher Gespräche mit mehr als 200 Beratern geführt. Weitere Mittel der Aufsicht sind das Verhängen von Geldbußen sowie das Aussprechen eines bis zu zweijährigen Berufsverbots.

König zufolge gingen bisher rund 10.000 Beschwerden über Berater ein. „Diese Zahl relativiert sich, wenn man bedenkt, dass das Register berechtigte wie unberechtigte Reklamationen umfasst“, sagt sie. „Und vor dem Hintergrund von bundesweit 170.000 Anlageberatern und zehn Millionen Wertpapierdepots ist Zahl weder dramatisch noch erschreckend.“

(PD)

Diesen Beitrag teilen: