Mit Bangen erwarten Finanzanlagen-Vermittler die endgültige Fassung der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). So soll die gewerberechtliche Aufsicht für die Vermittler von Finanzanlagen nach §34f GewO und für Honorarberater nach § 34h GewO auf die BaFin übergehen.
29.05.2019 | 14:22 Uhr von «Christian Bayer»
Die Bundestagsfraktion der Grünen wollte es genauer wissen und stellte im
vergangenen Monat eine kleine Anfrage mit umfangreichem Fragenkatalog an die
Bundesregierung zum Thema „Überwachung und Kontrolle beim Vertrieb von
Finanzprodukten“. Bei den Antworten der Bundesregierung wurde deutlich, dass
über wesentliche Aspekte schlicht keine Erkenntnisse vorlagen. Eigentlich ein
Armutszeugnis vor dem Hintergrund, dass die Verordnung in wenigen Wochen
beschlossen werden soll. Denn vor der Regulierung sollte eigentlich die
Erkenntnis über den Regulierungsbedarf stehen.
Die Fragen, in denen die
Bundesregierung blank dasteht, sind essentiell. Dabei geht es beispielsweise
darum, wie hoch die Anzahl der Schadensfälle durch die Finanzanlagen-Vermittler
bzw. wie hoch die Summe des entstandenen Schadens ist. Darüber hinaus wurde
nach der Anzahl der Verstöße bei den jährlich zu erstellenden Berichten durch
die Wirtschaftsprüfer gefragt. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass im
Hause Altmaier Unkenntnis herrscht und zwar angefangen vom Status quo der
aktuellen Aufsicht, über einen möglichen Bedarf an weiterer Regulierung bis hin
zu organisatorischen und personellen Fragen bei der BaFin, wenn sie die
Aufsicht über die Vermittler bekommt.
Harsche Kritik kommt auch vom AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.: „Seit
der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages ist klar, dass die Bundesregierung
es sich zum Ziel gemacht hat, die 34f-Vermittler unter die Aufsicht der BaFin
zu stellen. Als AfW haben wir von Anfang an unsere begründete Kritik an diesem
Vorhaben klar adressiert. Zurzeit wird zwischen den Ministerien
(Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium) ein Vorschlag
erarbeitet, der aber noch nicht öffentlich ist. Wie die Antwort der
Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen zeigt, werden noch nicht
einmal die Bundestagsabgeordneten über den aktuellen Stand belastbar in
Kenntnis gesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender
Vorstand des AfW, in einer aktuellen Stellungnahme gegenüber FundResarch.
„Erschreckend
ist die Erkenntnis, dass der Passus im Koalitionsvertrag offensichtlich
ausschließlich parteipolitisch ideologisch getrieben und von keiner
Sachkenntnis über grundlegende Punkte des Aufsichtssystems getrübt von der SPD
eingebracht wurde. Noch erschreckender ist, dass auch nach 1 ½ Jahre Koalition
die Verantwortlichen noch immer keinen Deut Sachkenntnis hinzugewonnen haben.
Es wird also weiter an einem durch nichts begründeten, bürokratischen, teuren
und verbraucher- und mittelstandsfeindlichen Vorhaben festgehalten. Wir werden
weiter alles dafür tun, dies zu verhindern.“
Fakt ist, dass wohl an der Übertragung der Regulierung auf die BaFin kein Weg
mehr vorbeiführen dürfte. Für Unsicherheit unter den Maklern sorgt vor allem
die offene Frage, wie tief und umfangreich die Prüfung durch die neue
Aufsichtsbehörde sein soll. Die Bandbreite ist groß. Sie reicht von der
Möglichkeit, dass die Makler den Wirtschaftsprüfungs-Bericht statt an die
Gewerbeaufsicht an die BaFin senden bis hin zu deutlich intensiveren und
umfangreicheren Prüfungen. Vor allem für kleinere Betriebe könnte der erhöhte
Aufwand dann das Aus bedeuten.
Sachlich betrachtet gibt es keinerlei Gründe dafür, die bisherige Regelung auszuhebeln.
Das erklärte Ziel der Bundesregierung mit der die BaFin-Kontrolle eingeführt werden
soll, nämlich die „Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen
Aufsicht“ ist schon aus logischen Gründen nicht valide. Denn es ist nirgends
faktisch untermauert wird, dass die jetzige Aufsicht dieses Ergebnis nicht
liefert. „Es sprechen aus Sicht des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW
keine Gründe für die Zerschlagung des bewährten und gewachsenen
Aufsichtssystems über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler mit Zulassung
nach § 34f Gewerbeordnung “, so Rechtsanwalt Wirth.
„Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünenfraktion im Bundestag hat jedenfalls NULL Gründe für den angestrebten Systemwechsel gezeigt. Es gibt keine Vermittler-Skandale, nicht einmal Zahlen über Beschwerden oder Fehlberatungen durch unabhängige Vermittler. Es gibt vielmehr Produkt- bzw. Institutsskandale (Infinus, Prokon, S&K, P&R, Deutsche Bank), bei der die BaFin in ihrer Aufsichtsfunktion gefordert gewesen wäre – jedoch versagt hat. Insofern funktioniert die Institutsaufsicht der BaFin schlechter als die gewerberechtliche Aufsicht der § 34f Vermittler.“
Der Text der kleinen Anfrage der Grünen an die
Bundesregierung kann hier als PDF eingesehen werden.
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