Vermögensverwalter sind Finanzdienstleister mit einer Lizenz nach § 32 KWG. Anders als Finanzanlagevermittler dürfen sie im Namen ihrer Kunden Anlageentscheidungen treffen. Im Mittelpunkt dieses Geschäftsfeldes steht die Verwaltung bedeutender privater und institutioneller in- und ausländischer Anlagevermögen („Assets“) verschiedener Anlagenklassen (Aktien, Renten, Immobilien und Liquidität).