Die Hängepartie hinsichtlich der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler scheint kein Ende zu nehmen. Vermittler müssen weiterhin fürchten, unter die Aufsicht der BaFin gestellt zu werden.
15.07.2019 | 13:20 Uhr von «Christian Bayer»
Und das, obwohl sich die bisherige Aufsicht durch IHKs und Gewerbeämter auch aus Sicht der Bundesregierung bewährt hat. Wie letztendlich entschieden wird ist offen, der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) spricht sich mit seiner Initiative „Pools für Makler“ klar für eine einheitliche Aufsicht durch die IHKs aus.
Der Schrecken unter den möglicherweise betroffenen Finanzanlagenvermittlern
war Anfang des vergangenen Jahres groß. Im Abschnitt „Verbraucherschutz“ haben
sich die Union und die SPD im Koalitionsvertrag der GroKo darauf verständigt,
die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach §34 f GewO an die BaFin zu
übertragen. Begründet wurde die geplante Neuregelung im Koalitionsvertrag mit
der „Herstellung einer einheitlich und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht.“
Der AfW hält mit dem Hinweis dagegen, dass die Industrie- und Handelskammern
seit 2013 bereits erfolgreich die Aufsicht durchgeführt haben. Dies gibt auch
die Bundesregierung zu. In einer Antwort der Regierung im Frühjahr auf Fragen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen musste sie einräumen, dass sie keine
Erkenntnisse über Schadensfälle durch die Finanzvermittler in den Jahren 2013
bis 2018 hat. Vor diesem Hintergrund schlägt der AfW bundeseinheitlich eine
Aufsicht für die Finanzlagenvermittler (34 f GewO), die Versicherungsvermittler
(34 d GewO) und die Vermittler von Immobiliendarlehen (34 i GewO) unter dem
Dach der IHKs vor.
Der AfW-Verband führt mehrere schlagkräftige Argumente für die Regulierung
durch die IHKs ins Feld. Die Aufsicht durch die BaFin würde aus Sicht des
Bundesverbandes Finanzdienstleistung e.V. zu einer deutlich höheren
Kostenbelastung im vierstelligen Bereich für die Vermittler führen, die dadurch
aus dem Markt gedrängt würden. Die Folge: Unabhängige Beratung zu
Finanzprodukten gerät dann zu Lasten der Verbraucher gegenüber dem reinen
Vertrieb weiter ins Hintertreffen. Dabei ist von der Politik genau das
Gegenteil gewollt.
Hinzu kommt, dass auch der bürokratische Aufwand für die Vermittler deutlich
höher liegen könnte. Vermittler haben zum großen Teil nicht nur eine Erlaubnis,
sondern je nach Geschäftstätigkeit unterschiedliche Genehmigungen nach der
Gewerbeordnung. Die Folge könnte sein, dass ein Vermittler je nach Tätigkeiten im
Versicherungs- und Finanzanlagenbereich durch unterschiedliche Behörden kontrolliert
würde, falls die BaFin allein für die Finanzanlagenvermittlung zuständig sein
sollte.
Bislang waren die IHKs auch Ansprechpartner für Fragen der Vermittler im Rahmen
ihrer Geschäftstätigkeit. Das würde künftig wegfallen. „Finanzanlagenvermittler
werden keine Beratungsdienstleistungen mehr durch die IHKs erhalten, da die
BaFin eine reine Aufsichtsbehörde ist“, schreibt die AfW-Initiative „Pools für
Makler“ in einer Mitteilung.
Die Aufsicht durch die BaFin würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass eine
politisch gewünschte einheitliche Regulierung der Vermittler in ihren
unterschiedlichen Bereichen wie Finanzanlagen, Versicherung und
Immobiliendarlehen gerade nicht gewährleistet wäre, falls es zu einer zersplitterten
Regulierung kommt.
Allerdings könnte sich der Gesetzgeber auf den Standpunkt
stellen, auch die Versicherungsvermittler von der BaFin kontrollieren zu
lassen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatte sich in
den vergangenen Monaten dagegen schon vorsorglich verwahrt.
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