Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat aktuelle Registrierungs-Zahlen der Finanzanlagenvermittler veröffentlicht. Die geplante Übernahme der Aufsicht durch die BaFin könnte zu einem deutlichen Rückgang bei den Vermittlern führen.
22.01.2020 | 14:50 Uhr von «Christian Bayer»
Die vom DIHK aktuell bekannt gegebenen Zahlen zur Entwicklung der registrierten
Finanzanlagenvermittler (§34f GewO) zeigen einen leichten Rückgang zu den im
Oktober bekannt veröffentlichten Daten. Zu Beginn des Jahres 2020 waren knapp
38000 Finanzanlagenvermittler registriert. Verglichen mit dem 1. Oktober 2019
bedeutet das einen Rückgang um 0,5 Prozent oder in absoluten Zahlen um 187
Vermittler. In den vergangenen Jahren ist die Zahl noch angestiegen. Möglicherweise
steht ein Trendwechsel an. Denn der geplante Übergang der Kontrolle der 34fler
von den Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern auf die BaFin dürfte dazu
führen, dass Vermittler aufgeben.
Eine Umfrage im Vermittlerbarometer des AfW vom Dezember 2019 brachte das
Ergebnis, dass 49 Prozent der Befragten ihre Zulassung zurückgeben würden, weil
sie nicht bereit wären, die hohen Kosten zu tragen. Nur sieben Prozent würden
die Vermittlung von Finanzanlagen ausbauen. Drei Prozent der Befragten würden
laut AfW-Umfrage die BaFin als Aufsichtsbehörde bevorzugen. 69 Prozent sprechen
sich für die Industrie- und Handelskammern aus und 20 Prozent für die
Gewerbeämter. Aktuell ist die Aufsicht je nach Bundesland entweder den
Gewerbeämtern oder den Industrie- und Handelskammern zugeordnet. Die drohende
Kontrolle durch die BaFin könnte zu deutlich steigenden finanziellen
Belastungen führen. So rechnet der AfW bei einem Wechsel der Aufsicht zur BaFin
mit Kosten in Höhe von 1000 bis 5000 Euro jährlich pro Vermittler.
Klar ist, dass die BaFin im Einklang mit den politischen Zielen der Großen
Koalition den Vermittlern keinen Bonus im Vergleich zu den Banken gewähren
will. Zwar ist das Gesetz zum Übergang auf die BaFin noch nicht verabschiedet.
Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Gesetzesänderung wurde allerdings
kurz vor Weihnachten veröffentlicht. Am 15. Januar ist die Frist, in der
Verbände eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben konnten, abgelaufen. Diese
zeigten sich mehrheitlich kritisch. Bei der BaFin laufen bereits die
Vorbereitungen für den geplanten Wechsel zum 1. Januar 2021. „Damit eine
reibungslose Übernahme der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler gewährleistet
werden kann, arbeitet die Wertpapieraufsicht mit besonderem Schwerpunkt an der
Angleichung der Aufsichtsanforderungen und Aufsichtshandlungen im Hinblick auf
alle am Vertrieb von Finanzinstrumenten beteiligten Personen“, so die BaFin in
ihrem kürzlich veröffentlichten Papier „Aufsichtsschwerpunkte 2020“. Ins selbe
Horn stieß Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht und Vizepräsidentin
der BaFin, mit ihrer Aussage im Herbst vergangenen Jahres, dass ihre Behörde
dafür sorgen könne, „dass freie Finanzanlagenvermittler nach Standards
beaufsichtigt werden, die mit denen für Banken vergleichbar sind.“
Deutliche Kritik an der geplanten Änderung der Aufsicht kommt vom Bundesverband Finanzdienstleister e. V. (AfW). „Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt. Das ist nicht akzeptabel! Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig“, begründet Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, den Standpunkt seines Verbandes zur geplanten Gesetzesänderung. Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) befürchtet mit Blick auf den Referentenentwurf, dass Vermögensverwalter aufsichtsrechtlich gegenüber Finanzanlagevermittlern benachteiligt würden. So gäbe es für Vermittler keine gesetzliche Entschädigungseinrichtung, Vermögensverwalter müssten dagegen Pflichtbeiträge in die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) einzahlen.
Quelle: VersicherungsJournal
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