Abschlussvermittlung: ebase bietet Lösung

Ebase hat auf das Verbot der Abschlussvermittlung von 34f-Beratern reagiert und bietet eine Lösung für den Arbeitsalltag an.

29.07.2014 | 10:28 Uhr von «Patrick Daum»

Die European Bank of Financial Services GmbH (ebase) hat auf das Verbot der Abschlussvermittlung für Finanzanlagevermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) reagiert. Wie die B2B-Bank bereits ankündigte, hat sie die Vermittlertransaktionsvollmachten nun gelöscht, um Sicherheit für ihre Partner zu schaffen. Gleichzeitig bietet ebase mit der sogenannten „Transaktionsempfehlung“ betroffenen Vermittlern eine geeignete Lösung, auch weiterhin ihren Kunden den gewohnten Service bieten zu können.

„Für uns hatte zunächst oberste Priorität, sofortige Rechtssicherheit für unsere angebundenen 34f-Vermittler zu schaffen“, erläutert Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase. „Wir haben unsere betroffenen Vermittler vorab von der Gesetzesänderung informiert und alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um rechtzeitig zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 19. Juli 2014 für unsere Partner Sicherheit zu schaffen.“

Die „Transaktionsempfehlung“ soll eine effiziente Lösung für den Arbeitsalltag sein. Das Feature könne von allen Vermittlern genutzt werden, deren Endkunden über ein online-Transaktionsrecht verfügen. Der Vermittler bereite nach dem Beratungsgespräch online die vereinbarten Transaktionen vor. Der Endkunde müsse diese dann lediglich über seinen Online-Zugang per PIN oder TAN selbständig freigeben. Ebase will durch dieses Verfahren eine zeitnahe Orderausführung sicherstellen. „Aufgrund der hohen Onlinequote der Endkunden ist unsere Transaktionsempfehlung für die betroffenen Vermittler eine Möglichkeiten, ihr Geschäftsmodell fortzuführen“, sagt Geyer. „Zusätzlich arbeiten wie bereits an weiteren Lösungen, die für unterschiedliche Konstellationen von Vermittler und Endkunden genutzt werden können.“

(PD)

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