Böser Brief an Deka und Union

Verbraucherschützer mahnen Fondsgesellschaften ab. Streitpunkt sind Formulierungen zu Performance-Fees. Weitere Gesellschaften im Visier?

07.06.2013 | 15:16 Uhr

Absender der Abmahnungen sei die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, berichtet "Handelsblatt online". Die Briefe seien bereits Anfang Mai bei den beiden Gesellschaften eingegangen. Konkret gehe es um einige wenige Flagship-Fonds, wie den Deka-Fonds und den UniEuroAktien. Beanstandet werden bestimmte Formulierungen im Zusammenhang mit sog. Performance-Fees (erfolgsabhängige Gebühren, die von der Wertentwicklung des Fonds abhängen).

Da Performance Fees nach Anlegerrecht legitim sind, mahnen die Verbraucherschützer vermeintlich unverständliche Passagen in den Geschäftsbedingungen ab. Anhand der Deka-Formulierungen könne der Verbraucher nicht erkennen, wieviel genau er zu bezahlen habe. Begriffe wie "Outperformance" seien nicht eindeutig genug formuliert. Bei den betroffenen Union-Fonds gehe es um ähnliche Dinge. Auch hier fehlen laut Verbraucherschützer wichtige Angaben für Anleger. So gebe es keine genaue Berechnungsgrundlage der erfolgsabhängigen Vergütung.

Sprecher beider Gesellschaften wollten sich zu diesem Vorgang nicht äußern und verweisen darauf, dass man den Sachverhalt zunächst mit der Verbraucherzentrale besprechen bzw. klären wolle. Die betroffenen Fonds und die beanstandeten Formulierungen sind jedoch alle durch die Bafin geprüft worden. Bereits im Juli soll es eine Überarbeitung hierzu geben, heißt es.

Die Verbraucherschützer seien sich Ihrer Sache sicher. Man denke daran, auch andere Gesellschaften abzumahnen, werden deren Anwälte zitiert. Es gehe jedoch nicht darum, einzelne Fondsanbieter bloß zu stellen.

(DIF)

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